Antrag: BSW fordert Feuerwehr-Investitionspaket Sachsen 2030+
Feuerwehrhäuser mit Sanierungsbedarf, überalterte Fahrzeuge, fehlende Notstromversorgung und Kommunen, die notwendige Investitionen wegen hoher Eigenanteile kaum stemmen können: Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag fordert deshalb mit einem neuen Antrag (Drs. 8/8243, s. Anhang) ein langfristiges „Feuerwehr-Investitionspaket Sachsen 2030+“. Der Freistaat soll Investitionen in die Feuerwehren künftig verlässlich über mehrere Jahre absichern.
Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brand- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion:
„Sicherheit darf nicht am Geld scheitern! Das gilt beim Brandschutz ganz besonders. Wer nachts aufsteht, wenn andere vor einem Feuer fliehen, wer bei Verkehrsunfällen Menschen aus Fahrzeugen befreit und bei Hochwasser oder anderen Katastrophen hilft, muss sich auf seine Ausrüstung verlassen können. Wir können von unseren Feuerwehrleuten nicht hundertprozentigen Einsatz verlangen und ihnen gleichzeitig bei Fahrzeugen, Feuerwehrhäusern oder Ausrüstung sagen: Dafür ist gerade kein Geld da.“
Der BSW-Antrag sieht zunächst eine landesweite Bestandsaufnahme vor. Gemeinsam mit den Kreisfeuerwehrverbänden, dem Landesfeuerwehrverband Sachsen und den kommunalen Aufgabenträgern soll bis zum 30. Juni 2027 ermittelt werden, welcher Investitionsbedarf tatsächlich besteht – bei Feuerwehrhäusern und Fahrzeugen ebenso wie bei persönlicher Schutzausrüstung, Digitalfunk, Notstromversorgung und Spezialtechnik. Dabei sollen auch bereits zurückgestellte Vorhaben und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen berücksichtigt werden.
Auf dieser Grundlage fordert das BSW einen verbindlichen Investitions- und Finanzierungsplan mit konkreten Ausbauzielen bis 2030 und darüber hinaus. Die erforderlichen Landesmittel sollen langfristig bis 2036 abgesichert werden. Gleichzeitig sollen gemeinsame und standardisierte Beschaffungen stärker genutzt werden, um Kosten zu senken und die vorhandenen Mittel effizienter einzusetzen.
Ein zentraler Punkt betrifft die finanzschwachen Kommunen. Nach dem Willen des BSW soll der Freistaat grundsätzlich mindestens 80 Prozent der förderfähigen Investitionskosten übernehmen. Bei Kommunen in Haushaltskonsolidierung oder vergleichbarer finanzieller Notlage soll eine Förderung von bis zu 90 Prozent möglich sein. Notstromversorgung und die für den Gesundheitsschutz der Einsatzkräfte wichtige Schwarz-Weiß-Trennung in Feuerwehrhäusern sollen ausdrücklich und vorrangig gefördert werden.
Hentschel-Thöricht:
„Ein Feuer fragt nicht danach, ob eine Gemeinde reich oder arm ist. Deshalb darf auch die Qualität des Brandschutzes nicht von der Kassenlage oder vom Wohnort abhängen. Wenn finanzschwache Kommunen Investitionen verschieben müssen, weil sie den Eigenanteil nicht aufbringen können, läuft bei der Förderung etwas grundsätzlich falsch. Wir wollen das ändern.“
Das BSW fordert zugleich mehr Transparenz bei der Feuerwehrförderung. Die Staatsregierung soll dem Landtag künftig jährlich offenlegen, welche Mittel tatsächlich abgeflossen sind, welche Projekte bewilligt oder abgelehnt wurden, welche Vorhaben auf Wartelisten stehen und wie groß der verbleibende Investitionsbedarf ist.
„Unsere Feuerwehren werden hauptsächlich von Ehrenamtlichen getragen. Diese Frauen und Männer übernehmen Verantwortung für uns alle. Wertschätzung zeigt sich deshalb nicht in Sonntagsreden, sondern in verlässlichen Investitionen. Unser Grundsatz ist klar: Sicherheit darf nicht am Geld scheitern!“
Der BSW-Antrag verbindet deshalb eine belastbare Bestandsaufnahme mit festen Fristen für Finanzierung und Umsetzung. Notwendige Investitionen sollen nicht erneut jahrelang aufgeschoben werden. Ziel ist eine dauerhaft tragfähige Feuerwehrförderung, die verhindert, dass finanzschwache Kommunen von notwendigen Investitionen in den Brandschutz ausgeschlossen werden.



