Auslaufen des ÖGD-Pakts: Finanzierung von 228 unbefristeten Stellen in Sachsens Gesundheitsämtern ab 2027 ungeklärt
Der „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ (ÖGD-Pakt) von Bund und Ländern läuft Ende 2026 aus. Damit endet die bisherige Finanzierung für 228 zusätzlich geschaffene Stellen in den sächsischen Gesundheitsämtern. Wie es ab 2027 finanziell weitergeht, ist bislang ungeklärt. Das geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine aktuelle Kleine Anfrage (Drs. 8/8159, s. Anhang) von Ronny Kupke, Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, hervor.
Seit 2021 wurden mit Mitteln des ÖGD-Pakts, der vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie geschlossen wurde, 228 zusätzliche Vollzeitäquivalente in Sachsens Gesundheitsämtern geschaffen. Nach Angaben der Staatsregierung handelt es sich dabei ausschließlich um unbefristete Stellen. Für die Jahre 2021 bis 2026 wurden Sachsen im Rahmen des Pakts rund 144,6 Millionen Euro aus dem Bundesfinanzausgleich zugerechnet. Allein für das Jahr 2025 belaufen sich die Personalausgaben und ärztlichen Zulagen für diese Paktstellen auf rund 16,1 Millionen Euro.
Dennoch kann die Staatsregierung nach eigener Aussage nicht beziffern, welcher jährliche Finanzierungsbedarf ab 2027 für den dauerhaften Erhalt dieser Stellen besteht und wie viele davon ohne zusätzliche Bundes- oder Landesmittel gefährdet wären.
Dazu erklärt Ronny Kupke:
„Es ist höchst problematisch: Bund und Länder haben über Jahre zusätzliche Strukturen aufgebaut, die Stellen sind unbefristet – und kurz vor dem Auslaufen des Pakts kann die Staatsregierung noch immer nicht beziffern, welcher Finanzierungsbedarf künftig entsteht oder wie viele Stellen gefährdet sind.“
Für den Fall, dass eine weitere finanzielle Beteiligung des Bundes ausbleibt, verweist die Staatsregierung im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2027/2028 lediglich auf Mittel für Aus- und Fortbildungen sowie einzelne Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (vgl. auch Drs. 8/7390). Eine Anschlussfinanzierung des kommunalen Personals ist nicht vorgesehen.
Kupke weiter:
„Fortbildung und Öffentlichkeitsarbeit sind sinnvoll. Sie beantworten aber nicht die entscheidende Frage, wie die zusätzlich aufgebauten Personalstrukturen in den Gesundheitsämtern ab 2027 finanziert werden sollen. Leistungsfähige Gesundheitsämter erfüllen zentrale Aufgaben – vom Infektionsschutz über Prävention bis zum Kinder- und Jugendgesundheitsdienst. Deshalb braucht es rechtzeitig Klarheit darüber, wie diese Stellen dauerhaft gesichert werden. Bund, Land und Kommunen müssen hierzu zügig eine tragfähige Lösung finden. Auch der Freistaat muss für den Fall vorsorgen, dass der Bund keine rechtzeitige Anschlussfinanzierung bereitstellt.“



