Bernd Rudolph (BSW): „Wenn Mieter im Winter im Kalten sitzen, darf sich der Freistaat nicht wegducken“
Nach mehreren öffentlich bekannt gewordenen Fällen von Heizungs- und Warmwasserausfällen in sächsischen Kommunen kritisiert der kommunalpolitische Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, Bernd Rudolph, die Haltung der Staatsregierung. Aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 8/5944) Rudolphs geht hervor, dass dem Freistaat keine systematischen Informationen über entsprechende Vorfälle vorliegen und die Problematik im Wesentlichen als privatrechtliche Angelegenheit zwischen Vermietern und Energieversorgern betrachtet wird.
„Das ist ein erstaunlicher Befund. In den vergangenen Wintern gab es in mehreren Städten und Gemeinden Fälle, in denen Haushalte zeitweise ohne Heizung oder Warmwasser auskommen mussten. Wenn die Staatsregierung erklärt, ihr lägen dazu keine Informationen vor, zeigt das vor allem eines: Es gibt offenbar kein Monitoring und kein Frühwarnsystem“, sagt Rudolph.
Besonders kritisch bewertet der Abgeordnete, dass nach Darstellung der Staatsregierung kaum behördliche Eingriffsmöglichkeiten bestehen, wenn Vermieter ihren Verpflichtungen zur Sicherstellung der Wärmeversorgung nicht nachkommen. „Für die Betroffenen spielt es keine Rolle, ob ein Streit zwischen Vermieter und Versorger privatrechtlich ist. Wenn Menschen im Winter im Kalten sitzen, ist das eine Frage der sozialen Daseinsvorsorge und damit auch eine staatliche Verantwortung.“
Rudolph sieht hier eine klare Schutzlücke für Mieterinnen und Mieter. „Der Freistaat darf sich nicht darauf beschränken, auf Vertragsfreiheit zu verweisen. Es braucht zumindest Transparenz über solche Fälle, Frühwarnmechanismen und klare Handlungsmöglichkeiten für Kommunen, wenn die Wärmeversorgung in Wohngebäuden ausfällt.“
Der BSW-Politiker kündigte an, das Thema weiter politisch zu verfolgen: „Wir werden an der Sache dranbleiben. Ziel muss sein, dass solche Situationen künftig frühzeitig erkannt werden und Mieterinnen und Mieter nicht die Leidtragenden von Zahlungsstreitigkeiten oder wirtschaftlichen Problemen einzelner Akteure werden.“
Rudolph abschließend: „Heizung und Warmwasser sind keine Luxusgüter. Sie gehören zur grundlegenden Versorgung der Menschen. Der Freistaat muss sicherstellen, dass diese Versorgung auch dann funktioniert, wenn Konflikte zwischen Vermietern und Energieversorgern eskalieren.“


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