Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs.: 8/7080) des BSW-Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht zur wissenschaftlichen Debattenkultur und Meinungsfreiheit in der Corona-Aufarbeitung wirft neue Fragen auf. Während die Staatsregierung betont, eine offene wissenschaftliche Debatte sei grundsätzlich gewährleistet, verweigert sie ausgerechnet bei zentralen Fragen zur Förderung kritischen Denkens und zu möglichen Risiken staatlicher Kommunikationskampagnen jede inhaltliche Antwort.

Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied im Corona Untersuchungsausschuss im Sächsischen Landtag:

„Die Corona-Jahre haben gezeigt, wie wichtig offene Debatten, wissenschaftlicher Streit und die kritische Prüfung staatlicher Entscheidungen sind. Umso bemerkenswerter ist es, dass die Staatsregierung auf die Frage nach der Förderung kritischen Denkens und möglichen Risiken staatlicher Kommunikationskampagnen schlicht keine Bewertung abgeben will. Wer Aufarbeitung ernst meint, darf solchen Fragen nicht ausweichen.“

Aus der Antwort geht hervor, dass Sachsen Fördermittel für Projekte zur Bekämpfung von Desinformation bereitgestellt hat und zahlreiche Kooperationen im Bereich Gesundheitskommunikation, Prävention und Forschungsdateninfrastruktur bestehen. Gleichzeitig bleibt offen, wie die Staatsregierung sicherstellen will, dass legitime wissenschaftliche Kritik und abweichende Positionen nicht unter Generalverdacht geraten.

„Während der Pandemie wurden Menschen, die Maßnahmen hinterfragten, nicht selten pauschal ausgegrenzt oder als unsolidarisch abgestempelt. Heute wissen wir, dass viele Fragen berechtigt waren. Deshalb braucht es eine ehrliche Diskussion darüber, wie staatliche Kommunikation funktioniert hat und wo Grenzen zwischen Information, Einflussnahme und politischer Meinungsmacht verlaufen.“

Besonders kritisch bewertet das BSW die Antwort der Staatsregierung auf die Fragen nach den Risiken staatlich oder institutionell geförderter Kommunikationskampagnen für Meinungsfreiheit und wissenschaftlichen Diskurs. Diese Fragen wurden mit dem Hinweis abgelehnt, die Staatsregierung sei zu Bewertungen nicht verpflichtet.

„Natürlich ist die Staatsregierung rechtlich nicht verpflichtet, politische Bewertungen abzugeben. Aber politisch ist sie sehr wohl verpflichtet, sich solchen Debatten zu stellen. Wer Vertrauen zurückgewinnen will, muss bereit sein, auch unbequeme Fragen zu beantworten.“

Das BSW fordert deshalb eine offene und pluralistische Corona-Aufarbeitung, bei der unterschiedliche wissenschaftliche Positionen gehört werden, Fehlentscheidungen benannt werden und die Erfahrungen der Bürger ernst genommen werden.

„Demokratie lebt vom Widerspruch. Wissenschaft lebt vom Zweifel. Wer beides stärkt, stärkt das Vertrauen in den Staat. Wer kritische Debatten vermeidet, erreicht das Gegenteil.“

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