Der Innenausschuss des Sächsischen Landtags hat heute dem Antrag der BSW-Fraktion „Grundrechte schützen – Kein Einsatz von Palantir-Software bei der Sächsischen Polizei“ (Drs. 8/7147) zugestimmt. Damit wird der Verzicht auf die umstrittene Analyse-Software des US-Unternehmens Palantir erstmals parlamentarisch abgesichert und verbindlich unterstrichen.

Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph:

„Die Regierungskoalition hatte bereits angekündigt, auf Palantir verzichten zu wollen. Mit unserem Antrag haben wir dafür gesorgt, dass daraus mehr wird als eine politische Absichtserklärung. Der Beschluss des Innenausschusses schafft Klarheit: Sachsen setzt auf moderne Polizeiarbeit, ohne dabei Grundrechte, Datenschutz und Transparenz aufs Spiel zu setzen.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Jens Hentschel-Thöricht, ergänzt:

„Wir brauchen eine leistungsfähige Polizei, die schwere Straftaten wirksam bekämpfen kann. Gleichzeitig müssen die Bürger darauf vertrauen können, dass staatliches Handeln nachvollziehbar und kontrollierbar bleibt. Genau dafür steht dieser Beschluss. Sicherheit und Freiheit gehören zusammen.“

Der Antrag der BSW-Fraktion fordert die Staatsregierung auf, auf die Anschaffung und den Einsatz von Produkten des Unternehmens Palantir Technologies für polizeiliche Analysezwecke zu verzichten. Zudem sollen keine Machbarkeitsstudien oder Marktanalysen mit dem Ziel einer späteren Einführung entsprechender Systeme durchgeführt werden.

„Moderne Technik kann Polizeiarbeit unterstützen. Sie darf aber nicht dazu führen, dass demokratische Kontrolle, Transparenz und digitale Souveränität verloren gehen. Der Rechtsstaat muss jederzeit Herr seiner eigenen Systeme bleiben“, so Rudolph und Hentschel-Thöricht abschließend.

Hintergrund:

Palantir Technologies entwickelt Software zur Zusammenführung und Analyse großer Datenmengen. Der Einsatz entsprechender Systeme wird bundesweit kontrovers diskutiert. Kritiker verweisen insbesondere auf Fragen des Datenschutzes, der Nachvollziehbarkeit automatisierter Analysen sowie auf die Abhängigkeit von einem einzelnen US-Technologiekonzern. Mit dem Beschluss des Innenausschusses wird die Position des Freistaates Sachsen gegen einen Einsatz von Palantir nun auch parlamentarisch bekräftigt.

Drucksache (PDF Download)