Die Staatsregierung kann nicht sagen, wie viele Menschen in Sachsen wegen Beschwerden behandelt wurden, die ärztlicherseits mit einer COVID-19-Impfung in Zusammenhang gebracht wurden. Das Sozialministerium verfügt über keine eigene Statistik, zieht dafür keine Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen heran und legt auch die erfragte Entwicklung einschlägiger Diagnosecodes nicht vor. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Abgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/8242, s. Anhang).

„Für Zutrittsregeln nach Impfstatus gab es konkrete Entscheidungen. Fragt man heute nach den Menschen, die wegen möglicher Folgen behandelt wurden, gibt es nicht einmal eine Zahl für Sachsen“, kritisiert Hentschel-Thöricht, Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses. „Diese Lücke muss geschlossen werden.“

Eine weitere Antwort wirft Fragen zur damaligen Entscheidungsgrundlage auf: Die Staatsregierung nahm keine eigene Sicherheitsbewertung der eingesetzten Impfstoffe vor, sondern berücksichtigte Berichte, Daten und Studienergebnisse der zuständigen Bundesbehörden (Drs. 8/8240, s. Anhang). Sicherheitssignale waren ihr bekannt, darunter Hinweise auf bestimmte Gerinnungsstörungen bei Vektorimpfstoffen sowie Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei mRNA-Impfstoffen. Auch Unsicherheiten bei der Erfassung möglicher Nebenwirkungen räumt das Ministerium ein.

Wie diese Erkenntnisse bei den Zugangsregeln nach Impfstatus berücksichtigt wurden, beantwortet die Staatsregierung nur allgemein: Sie verweist auf die damalige Verhältnismäßigkeitsprüfung. Konkrete Bewertungen zu einzelnen Regeln nennt sie nicht.

„Wer damals nach Impfstatus über Zutritt entschied, muss heute erklären können, wie bekannte Risiken und Unsicherheiten abgewogen wurden“, sagt Hentschel-Thöricht. „Und wer möglichen Betroffenen helfen will, muss zunächst wissen, wie viele Menschen medizinisch versorgt werden und welchen Bedarf sie haben.“

Verdachtsmeldungen und ärztlich dokumentierte Beschwerden sind kein Beweis für einen Impfschaden. Gerade deshalb fordert das BSW eine sorgfältige Auswertung geeigneter Daten statt Spekulationen. Die Staatsregierung soll darlegen, wie sie sächsische Behandlungsdaten künftig zur Ermittlung des Versorgungsbedarfs nutzen will. Zudem soll sie die Unterlagen und Abwägungen offenlegen, auf die sie ihre damaligen Zugangsregeln nach Impfstatus stützte.

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