Corona-Soforthilfen: Staatsregierung bleibt hart – BSW fordert Kurswechsel zugunsten der Betroffenen
Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleine Anfrage (Drs. 8/6098) des Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (BSW) zu den Corona-Soforthilfen zeigt aus Sicht des Bündnis Sahra Wagenknecht ein klares Problem: Trotz aktueller verwaltungsgerichtlicher Entwicklungen hält die Regierung unverändert an ihrer bisherigen Rückforderungspraxis fest – und ignoriert damit die realen Belastungen vieler Betroffener.
Zwar räumt die Staatsregierung ein, dass die Rückforderungen für zahlreiche Soloselbstständige und kleine Unternehmen eine erhebliche wirtschaftliche Belastung darstellen, sieht jedoch „keinen Anlass“, die bestehende Praxis grundlegend zu überprüfen oder anzupassen.
Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht: „Die Staatsregierung versteckt sich hinter formalen Argumenten, statt die Realität der Menschen in den Blick zu nehmen. Viele Betriebe haben in der Pandemie ums Überleben gekämpft – und werden jetzt Jahre später mit Rückforderungen konfrontiert, die ihre Existenz erneut gefährden.“
Besonders kritisch bewertet die BSW-Fraktion, dass die Staatsregierung die aktuelle Rechtsprechung zwar zur Kenntnis nimmt, daraus jedoch keinerlei politische Konsequenzen ableitet. Statt einer grundsätzlichen Neubewertung verweist sie lediglich auf Einzelfallprüfungen und bestehende Instrumente wie Stundungen oder Ratenzahlungen. „Das reicht nicht. Wer in einer Krise staatliche Hilfe zugesagt bekommt, muss sich darauf verlassen können. Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit dürfen keine leeren Worte sein“, so Hentschel-Thöricht weiter.
Nach Angaben der Staatsregierung wurden zwar in über 12.000 Fällen Zahlungserleichterungen gewährt, doch aus Sicht des BSW zeigt dies vor allem das Ausmaß des Problems und nicht dessen Lösung.
Die BSW-Fraktion fordert daher:
- eine umfassende Überprüfung aller Rückforderungsbescheide unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
- einen stärkeren Fokus auf Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit
- politische Lösungen, die existenzgefährdende Rückforderungen grundsätzlich vermeiden
„Es geht nicht um Einzelfallkosmetik, sondern um Gerechtigkeit. Wer damals auf staatliche Zusagen vertraut hat, darf heute nicht bestraft werden“, so Hentschel-Thöricht abschließend.
Hintergrund:
Viele Unternehmen und Selbstständige in Sachsen sehen sich Jahre nach der Corona-Pandemie mit Rückforderungen von Soforthilfen konfrontiert. Die aktuelle Rechtsprechung anderer Bundesländer wirft dabei zunehmend Fragen zur Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit der Verfahren auf.

