Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage zur Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) im sächsischen Rettungsdienst (Drs. 8/5139) offenbart ein gravierendes Umsetzungsdefizit: Obwohl der Zugriff für Notfallsanitäter rechtlich ausdrücklich vorgesehen ist, ist die ePA im Einsatz faktisch nicht nutzbar.

Rechtlich dürfen Notfallsanitäter auf zentrale Inhalte der ePA zugreifen, darunter Notfalldaten, Medikationsinformationen und behandlungsrelevante Angaben. Technisch scheitert die Nutzung jedoch daran, dass Rettungsmittel bislang nicht an die notwendige Telematikinfrastruktur angebunden sind. Hinzu kommen fehlende elektronische Heilberufsausweise für das Einsatzpersonal sowie ungeklärte Finanzierungsfragen.

Der Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst, Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, Jens Hentschel-Thöricht, erklärt:
„Hier klaffen Anspruch und Realität weit auseinander. Der Gesetzgeber hat den Zugriff ermöglicht, aber der Freistaat lässt die kommunalen Aufgabenträger mit Technik- und Kostenfragen allein. Das ist sicherheitspolitisch fahrlässig – im Notfall zählt jede Minute und jede Information.“

Besonders kritisch bewerten wir, dass sich die Staatsregierung bei zentralen Fragen einer eigenen Bewertung entzieht – etwa zur medizinischen Relevanz einzelner ePA-Inhalte oder zu datenschutzrechtlichen Fragen eines eng begrenzten Notfallzugriffs. Gleichzeitig verweist sie die Verantwortung pauschal an die Kommunen.

Ronny Kupke, gesundheitspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, ergänzt:
„Die ePA kann im Rettungsdienst Leben retten – aber nur, wenn sie im Einsatz auch nutzbar ist. Dafür braucht es jetzt eine klare landesweite Umsetzung: Technik, Zugriffsrechte und Finanzierung müssen gesichert werden. Digitalisierung im Gesundheitswesen darf nicht an fehlender Praxisfähigkeit scheitern.“

Die BSW-Fraktion fordert die Staatsregierung auf, gemeinsam mit Kommunen und Kostenträgern unverzüglich die Voraussetzungen für eine flächendeckende Nutzung der ePA im Rettungsdienst zu schaffen. Notfallversorgung braucht Praxislösungen – keine Verweise auf Zuständigkeiten.

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