Gemeinsame Beschaffung ohne gemeinsame Planung: Staatsregierung übergeht Kommunen und Feuerwehren
Die sächsische Staatsregierung hat vor ihrem Beitritt zur länderübergreifenden Verwaltungsvereinbarung über gemeinsame Beschaffungen im Brand- und Katastrophenschutz weder die kommunalen Spitzenverbände noch die Feuerwehren und deren Führungskräfte förmlich beteiligt. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/7474).
Die Vereinbarung zwischen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen soll gemeinsame Beschaffungen von Feuerwehr- und Katastrophenschutzfahrzeugen, Einsatztechnik sowie weiteren Leistungen ermöglichen. Durch größere Stückzahlen sollen unter anderem günstigere Preise erreicht werden. Sachsens Städte und Gemeinden können im Einzelfall entscheiden, ob sie sich an einer gemeinsamen Vergabe beteiligen.
Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Parlamentarischer Geschäftsführer und Sprecher für Brand-, Rettungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion:
„Gemeinsame Beschaffungen sind grundsätzlich sinnvoll. Größere Stückzahlen können Preise senken, Vergabeverfahren vereinfachen und Lieferzeiten verkürzen. Es ist aber nicht nachvollziehbar, dass die Staatsregierung eine solche Vereinbarung abschließt, ohne vorher die kommunalen Spitzenverbände, Feuerwehren, Kreisbrandmeister und Stadtwehrleiter förmlich einzubeziehen. Wer später mit der Technik arbeiten und sie bezahlen soll, muss bereits bei der Planung mit am Tisch sitzen.“
Das Innenministerium begründet das Vorgehen damit, dass Sachsen nur kurzfristig die Möglichkeit erhalten habe, der Vereinbarung beizutreten. Vor der Unterzeichnung seien Städte und Gemeinden lediglich zu einer möglichen Beteiligung an einer gemeinsamen Drehleiterbeschaffung abgefragt worden. Stellungnahmen von Kommunen und Feuerwehren zur Verwaltungsvereinbarung selbst liegen der Staatsregierung dagegen nicht vor.
Hentschel-Thöricht:
„Zeitdruck ist kein Freibrief, die Praktiker zu übergehen. Eine Abfrage zum Interesse an Drehleitern ersetzt weder eine fachliche Anhörung noch eine Beteiligung an der Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Gerade bei Feuerwehrtechnik entscheiden Details darüber, ob ein Fahrzeug zu den örtlichen Anforderungen, zur vorhandenen Infrastruktur und zum Einsatzkonzept passt.“
Für künftige Beschaffungen unter Federführung Sachsens kündigt das Innenministerium nun Abstimmungen mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag, dem Sächsischen Landkreistag und dem Landesfeuerwehrverband an. Wie Kommunen und örtliche Einsatzkräfte konkret auf gemeinsame Standards Einfluss nehmen können, bleibt jedoch offen.
„Die angekündigten Abstimmungen sind ein überfälliger Schritt. Daraus muss ein verbindliches Beteiligungsverfahren werden – nicht nur bei Vergaben unter sächsischer Federführung, sondern bei jeder gemeinsamen Beschaffung, an der sich sächsische Kommunen beteiligen sollen. Anforderungen, Standards und Folgekosten müssen frühzeitig und transparent mit den kommunalen Trägern sowie den Praktikern abgestimmt werden. Gemeinsame Beschaffung darf nicht heißen: zentral entscheiden und vor Ort bezahlen lassen“, so Hentschel-Thöricht abschließend.
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