Der flächendeckende Ausbau gigabitfähiger Glasfaseranschlüsse bis 2030 bleibt ein ambitioniertes und dringend erforderliches Vorhaben – doch die Antworten der Sächsischen Staatsregierung auf die Kleinen Anfragen (Drs.-Nr. 8/2809 und 8/2823) zeigen, dass Sachsen vom Ziel noch weit entfernt ist.

MdL Bernd Rudolph, Sprecher für Digitalisierung der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, kritisiert den schleppenden Fortschritt:

„Wenn man bedenkt, dass zum Beispiel das geförderte Ausbauprojekt im Landkreis Zwickau bereits über sechs Jahre läuft und noch kein einziger Anschluss verfügbar ist, wird klar, dass es mehr Power braucht. Die Staatsregierung aber zeigt sich eher als passiver Moderator statt als aktiver Gestalter. Ohne klare politische Steuerung und konkrete Zielvorgaben aber droht Sachsen den Anschluss zu verpassen – digital wie gesellschaftlich.“

Aus der Anfrage zur Versorgungslage (Drs.-Nr. 8/2809) geht hervor:

Nur 30,95 % der Haushalte sind bis heute über echte Glasfaseranschlüsse (FTTB/H) versorgt.

Mehr als 22.000 sächsische Haushalte haben bis heute noch gar keinen Zugang zu leitungsgebundenem Internet mit ≥16 Megabit pro Sekunde. Das bedeutet konkret: Kein stabiles Videostreaming, massive Einschränkungen im Homeoffice oder Homeschooling, kein Zugang zu modernen Cloud-Diensten oder Telemedizin. Selbst alltägliche Dinge wie Updates, Onlinebanking oder digitale Bürgerdienste geraten ins Stocken.

Die Antwort zur Ausbauprognose und politischen Steuerung (Drs.-Nr. 8/2823) offenbart:

Das Ziel einer 99-prozentigen gigabitfähigen Versorgung bis 2030 wird durch die Staatsregierung bekräftigt – aber die Verantwortung sieht sie bei den Telekommunikationsunternehmen, nicht bei der öffentlichen Hand. Beschleunigt werden soll der Prozess jetzt durch Digitalisierung von Genehmigungsverfahren und eine Änderung des Straßengesetzes, mit der Telekommunikations-Infrastruktur leichter zugelassen werden kann.

Für Bernd Rudolph, der sich seit mehr als 20 Jahren mit der mangelnden Breitbandinternetversorgung in Deutschland und Sachsen beschäftigt, ist das zu wenig. Er fordert:

  1. Als Voraussetzung für die Ausreichung von Fördermitteln sind verbindliche Ausbauziele und Zeitpläne zu vereinbaren. Es bedarf Sanktionen, wenn die Unternehmen schuldhaft davon abweichen.
  2. Um Transparenz zu gewährleisten, muss ein landesweites Monitoring der Versorgungsfortschritte – mit öffentlich zugänglichen Daten bereitgestellt werden.
  3. Die Förderbedingungen sind für Kommunen oft zu bürokratisch und intransparent. Oft sind die erforderlichen Kompetenzen nicht vorhanden. Die Staatsregierung muss deshalb über die Digitalagentur deutlich mehr Beratung und Projektbegleitung anbieten. Idealerweise werden die Anträge gleich hier vorbereitet und zur Abgabereife bearbeitet.
  4. Der angemessene Zugang zum Internet gehört längst – wie der zu Wasser und Strom – zur Daseinsvorsorge. Es braucht deshalb eine gesetzliche Verpflichtung zur Versorgungssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger, die über die bisher geltende Universaldienstregelung hinausgeht. Hier muss die Staatsregierung gegenüber dem Bund aktiv werden.

„Wer Glasfaser nur verwaltungstechnisch begleitet, statt politisch voranzutreiben, lässt den ländlichen Raum im Funkloch versauern. Der Freistaat muss jetzt in die digitale Offensive gehen – mit Klarheit, Tempo und Verbindlichkeit“, fordert Rudolph abschließend.

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