Innenministerium bestätigt Risiken durch ausländische Datenzugriffe
Das Sächsische Innenministerium bestätigt mögliche Sicherheitsrisiken durch gesetzliche Zugriffsrechte ausländischer Staaten auf Unternehmensdaten. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 8/8167, s. Anhang) des innenpolitischen Sprechers der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph, hervor.
Rudolph hatte nach US-amerikanischen und israelischen Sicherheits- und Nachrichtendienstgesetzen gefragt. Für US-amerikanische Unternehmen erklärt die Staatsregierung, dass bei gesetzlichen Verpflichtungen zur Herausgabe von Daten „insbesondere das Risiko des ungewollten Datenabflusses und Wissenstransfers bestehen“ könne. Auch hinsichtlich israelischer Zugriffs-, Übermittlungs- oder Überwachungsbefugnisse nennt die Staatsregierung mögliche Risiken. Dazu zählt sie den Zugriff auf sensible Unternehmensdaten, mögliche Verletzungen datenschutzrechtlicher Bestimmungen und Reputationsschäden.
Bernd Rudolph erklärt dazu:
„Die Antwort ist bemerkenswert. Die Staatsregierung bestätigt erstmals ausdrücklich, dass auch gesetzliche Zugriffsmöglichkeiten der USA oder Israels Risiken für sensible Unternehmensdaten und den Abfluss von Wissen mit sich bringen können. Das ist keine Aussage darüber, dass amerikanische oder israelische Unternehmen in Sachsen Wirtschaftsspionage betreiben. Aber es zeigt, dass Wirtschaftsschutz nicht allein mit Blick auf China gedacht werden kann. Entscheidend müssen die tatsächlichen Zugriffsmöglichkeiten ausländischer Staaten und die daraus entstehenden Risiken sein.
Das Innenministerium erklärt selbst, die Spionageabwehr arbeite nach einem 360-Grad-Ansatz. Genau das halte ich für den richtigen Maßstab: Sicherheitsrisiken müssen unabhängig vom jeweiligen Herkunftsstaat nach nachvollziehbaren Kriterien betrachtet werden.“
Das Innenministerium hatte zugleich eine Antwort auf die Frage verweigert, warum es in einer vorherigen Kleinen Anfrage die gesetzlichen Zugriffsmöglichkeiten Chinas ausführlich dargestellt hatte, entsprechende Ausführungen zu den USA und Israel jedoch unterblieben waren. Zur Begründung verweist das Ministerium auf Belange des Geheimschutzes und mögliche Rückschlüsse auf Methoden, Zugänge und Ressourcen des Landesamtes für Verfassungsschutz.
Rudolph hat deshalb inzwischen eine weitere Kleine Anfrage eingereicht. Darin fragt er nach ausländischen Beteiligungen und Kooperationen in strategisch und technologisch bedeutsamen Bereichen Sachsens – unter anderem in der Halbleiterindustrie, der Informations- und Kommunikationstechnologie, bei Künstlicher Intelligenz, Quantentechnologien, Biotechnologie, Energie sowie Luft- und Raumfahrt – und danach, ob dabei Sicherheitsrisiken geprüft beziehungsweise Sicherheitsbehörden einbezogen wurden.
Rudolph abschließend:
„Nachdem die Staatsregierung die möglichen Risiken grundsätzlich bestätigt hat, interessiert mich nun die praktische Seite: Wo bestehen solche ausländischen Beteiligungen und Kooperationen in Sachsens Schlüsselindustrien? Und wird bei sensiblen Investitionen und Kooperationen überhaupt geprüft, ob daraus Risiken für Daten, Wissen und Technologien entstehen können?“



