Innenministerium verweigert Transparenz zu möglichem Einsatz kommerzieller Standortdaten
Die Staatsregierung verweigert eine Auskunft darüber, ob der Polizeivollzugsdienst im Freistaat kommerziell erhobene Datenbestände von sogenannten Databrokern nutzt oder deren Einsatz prüft. Auf eine Kleine Anfrage (Drs. 8/7222) des BSW-Landtagsabgeordneten Bernd Rudolph antwortet das Innenministerium, dass selbst ein Bestätigen oder Verneinen aus Gründen des Geheimschutzes nicht in Betracht komme.
„Bei einem so grundrechtssensiblen Thema ist diese völlige Abschottung problematisch. Es geht nicht um operative Details laufender Ermittlungen, sondern um die grundsätzliche Frage, ob der Staat Daten ankaufen darf, deren unmittelbare Erhebung nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen oder gar nicht zulässig wäre“, erklärt der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph.
Bemerkenswert ist zugleich, dass die Staatsregierung den Erwerb und die Nutzung kommerziell erhobener Datenbestände grundsätzlich auf bestehende Rechtsvorschriften stützen will. Als mögliche Rechtsgrundlagen nennt sie unter anderem das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz sowie die Strafprozessordnung.
„Ob diese Vorschriften tatsächlich den Ankauf kommerziell erhobener Datenbestände tragen, ist keineswegs selbstverständlich und wird bundesweit kontrovers diskutiert. Gerade deshalb wäre mehr Transparenz gegenüber dem Parlament erforderlich gewesen“, so Rudolph.
Für den BSW-Abgeordneten ist die entscheidende Frage nicht, ob Polizei und Strafverfolgungsbehörden Hinweise von Bürgern oder Whistleblowern auswerten dürfen. „Das ist selbstverständlich. Etwas anderes ist es aber, wenn der Staat Datenbestände ankauft, die aus massenhafter kommerzieller Datensammlung stammen. Dann muss ausgeschlossen sein, dass gesetzliche Eingriffsschwellen, Richtervorbehalte oder datenschutzrechtliche Schutzvorschriften über den Umweg privater Datenhändler unterlaufen werden.“
Anlass der Kleinen Anfrage waren Medienberichte, wonach Polizeibehörden einzelner Bundesländer auf Daten kommerzieller Datenhändler („Databroker“) zurückgreifen oder einen solchen Einsatz prüfen. Dabei geht es unter anderem um Standortdaten aus digitalen Werbenetzwerken, deren Nutzung unter Datenschutz- und Verfassungsrechtlern kontrovers diskutiert wird.
„Moderne Technik kann Polizeiarbeit sinnvoll unterstützen. Sie darf jedoch nicht dazu führen, dass rechtsstaatliche Grenzen durch den Einkauf kommerzieller Datenbestände faktisch ausgehebelt werden“, so Rudolph abschließend.


