Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag warnt vor einer massiven Verschärfung sozialer Notlagen im Freistaat. Wie aus einer aktuellen Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ronny Kupke (Drs.-Nr. 8/6860) hervorgeht, mussten Sozialgerichte in Sachsen allein im Jahr 2024 insgesamt 1.112 und im Jahr 2025 noch immer 993 Untätigkeitsklagen verhandeln. Die BSW-Fraktion sieht darin den Beleg für ein systemisches Versagen der Staatsregierung.

„Wer erst vor Gericht ziehen muss, um die Bearbeitung eines Antrags auf soziale Leistungen zu erzwingen, erlebt den Staat nicht als Hilfe, sondern als zusätzliche Belastung“, erklärt Ronny Kupke, sozialpolitischer Sprecher und Vorsitzender der BSW-Landtagsfraktion. „Fast 1.000 neue Untätigkeitsklagen pro Jahr sind ein Armutszeugnis für unsere Verwaltungskultur.“

Die Klageflut ist nur die Spitze eines Eisbergs. Aktuelle Berichte aus den Kommunen bestätigen das Bild: Während in Dresden bis zu drei Monate auf Wohngeld gewartet wird, müssen Bürger in Chemnitz für manche Sozialleistungen sogar über fünf Monate Wartezeit in Kauf nehmen. In Leipzig wurde zudem in mehreren Verwaltungsbereichen, darunter Sozialamt, Ausländerbehörde und Standesamt, ein zusätzlicher Personalbedarf von 80 Stellen festgestellt – ein klares Zeichen dafür, wie groß der Druck auf die kommunale Verwaltung inzwischen ist.

Auf die Frage nach den Ursachen für diese Untätigkeit verweigert die Staatsregierung jede inhaltliche Antwort. Statt Verantwortung zu übernehmen, flüchtet sie sich hinter den formalen Verweis auf die „kommunale Selbstverwaltung“.

Dazu Ronny Kupke: „Die Staatsregierung behauptet dreist, sie habe mit dem Personalabbau und den Bearbeitungsstaus in den Kommunen nichts zu tun. Das ist politisch unredlich. Wer Kommunen dauerhaft mit wachsenden Aufgaben, steigenden Kosten und unzureichender Finanzausstattung alleinlässt, trägt Mitverantwortung, wenn die Verwaltung an ihre Grenzen kommt. Dass der kommunale Finanzausgleich für 2027 und 2028 nun um insgesamt 80 Millionen Euro angehoben werden soll, ist kein Beleg für Entwarnung, sondern ein Eingeständnis der Schieflage.“

Besonders kritisch bewertet die BSW-Fraktion, dass die Staatsregierung sogar die Auskunft verweigert, in wie vielen Fällen die Behörden erst durch die Klage zur Bearbeitung bewegt wurden. „Wir fordern die Staatsregierung auf, das Märchen von der ‚funktionierenden Verwaltung‘ zu beenden“, so Kupke abschließend. „Wir brauchen keine Ausreden, sondern eine echte Entlastungsoffensive. Die Kommunen müssen personell so ausgestattet werden, dass Anträge in angemessener Zeit bearbeitet werden, statt die Bürger in die kostspielige Klageflut bei den Sozialgerichten zu treiben.“

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