Kleine Anfrage führt zu rechtsaufsichtlicher Prüfung – zentrale Fragen fünf Jahre später weiter offen
Ein 14-Jähriger wurde während der Corona-Pandemie zehn Tage lang in einer geschlossenen Einrichtung für sogenannte Quarantäneverweigerer in Dresden untergebracht. Ein Gericht genehmigte den Freiheitsentzug. Doch fünf Jahre später bleiben entscheidende Fragen offen: Wer brachte das Verfahren überhaupt auf den Weg? Wurde der Jugendliche persönlich angehört? Hatte er einen Anwalt oder Verfahrensbeistand? Wurden mildere Mittel geprüft?
Diese Fragen gehen aus der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (Drs. 8/7775, s. Anhang) hervor.
Nach Mitteilung des Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden handelte es sich vermutlich um ein Verfahren des Amtsgerichts Bautzen. Dessen Familienabteilung genehmigte am 29. April 2021 die Unterbringung des damals 14-Jährigen in einer „geschlossenen Einrichtung für Quarantäneverweigerer in Dresden“.
Bemerkenswert ist die Antwort der Staatsregierung zur Rechtsgrundlage: Nach ihren Erkenntnissen handelte es sich nicht um eine Unterbringung nach § 30 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz. Zudem sei die Unterbringung nicht von einer Behörde des öffentlichen Gesundheitsdienstes beantragt worden.
Jens Hentschel-Thöricht, BSW-Abgeordneter und Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses, erklärt:
„Ein 14-Jähriger verliert für zehn Tage seine Freiheit – aber fünf Jahre später kann nicht einmal eindeutig beantwortet werden, wer dieses Verfahren veranlasst hat. Genau das müssen wir aufklären. Wer stellte die Weichen dafür, dass ein Minderjähriger am Ende zehn Tage hinter verschlossenen Türen saß?
Bei einem derart schwerwiegenden Eingriff müssen die Abläufe lückenlos nachvollziehbar sein. Wir wollen wissen, ob der Jugendliche persönlich angehört wurde, ob er rechtlichen Beistand hatte und welche milderen Mittel geprüft wurden. Gerade bei einem Minderjährigen darf darüber keine Unklarheit bestehen.“
Die Kleine Anfrage hat inzwischen weitere Konsequenzen: Die Staatsregierung ordnet den Vorgang nach den bislang vorliegenden Informationen dem Landkreis Bautzen zu. Aufgrund der im Zuge der Anfrage zusammengetragenen Erkenntnisse werde der Fall nun rechtsaufsichtlich geprüft. Zum Zeitpunkt der Beantwortung war diese Prüfung noch nicht abgeschlossen.
Ines Biebrach, Obfrau der BSW-Fraktion im Corona-Untersuchungsausschuss und Rechtsanwältin, erklärt:
„Dass die Staatsregierung aufgrund der jetzt zusammengetragenen Erkenntnisse eine rechtsaufsichtliche Prüfung veranlasst hat, zeigt, dass hier weiterer Aufklärungsbedarf besteht. Wir erwarten, dass das Ergebnis dieser Prüfung transparent gemacht wird.
Corona-Aufarbeitung darf sich nicht in allgemeinen Debatten über die damalige Lage erschöpfen. Wir müssen uns gerade die konkreten Fälle ansehen, in denen staatliche Maßnahmen tief in die Grundrechte eingegriffen haben. Hier geht es um einen 14-Jährigen und zehn Tage Freiheitsentzug. Ein Rechtsstaat muss nachvollziehbar darlegen können, wie es dazu kam und ob die Rechte des Minderjährigen in jeder Phase gewahrt wurden.“
Hintergrund: Der Jugendliche war vom 29. April bis 9. Mai 2021 in der Landeseinrichtung am Hammerweg 26 in Dresden zwangsweise untergebracht. Die offenen Fragen zu den damaligen Abläufen sind Gegenstand der Kleinen Anfrage Drs. 8/7775.



