Die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 8/4154 des Landtagsabgeordneten Ronny Kupke (Bündnis Sahra Wagenknecht – BSW), Sprecher für Soziales, Gesundheit und Pflege der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, offenbart erhebliche Probleme bei der Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur stationären Pflege nach dem SGB XII in Sachsen.

„Dass es keine gesetzlich fixierten Fristen gibt und man erst nach sechs Monaten eine Untätigkeitsklage einreichen kann, ist ein Armutszeugnis,“ erklärt Kupke. „Menschen im Pflegefall brauchen Verlässlichkeit, nicht lange Verwaltungs-Wartezeiten.“

Die Antwort der Staatsregierung zeigt deutliche regionale Unterschiede bei der Bearbeitung solcher Anträge. Während der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) – zuständig für Antragstellende unter 67 Jahren – im Durchschnitt rund 150 Tage (etwa fünf Monate) benötigt, dauert es in den Kommunen teils deutlich länger. In der Stadt Leipzig warten Pflegebedürftige bis zu zehn Monaten auf eine Entscheidung, in Chemnitz bis zu acht Monate. Auch in den Landkreisen schwanken die Bearbeitungszeiten stark: Im Landkreis Görlitz liegen sie zwischen drei und sechs Monaten, in Zwickau und Mittelsachsen bei bis zu fünf Monaten. Mehrere Regionen – darunter Bautzen, Dresden und das Vogtland – machten gar keine eigenen Angaben, da hier der KSV zuständig ist.

„Diese Zahlen zeigen: Pflegebedürftige in Sachsen sind einem Verwaltungszufall ausgeliefert,“ so Kupke. „Während der Staat auf schnelle Zuarbeit und Entscheidungen pocht, wenn es um Pflichten der Bürger geht, lässt er aber die Schwächsten im Regen stehen.“

Parallel dazu nimmt die Zahl der Anträge auf Hilfe zur stationären Pflege seit Jahren spürbar zu. Laut Staatsregierung stieg die Zahl in der Stadt Dresden von 1 043 (2020) auf 1 421 (2024) – ein Zuwachs von 36 Prozent. Im Landkreis Görlitz erhöhte sich die Zahl von 598 auf 863 (+44 Prozent), im Landkreis Nordsachsen sogar von 583 auf 916 (+57 Prozent). Auch beim KSV wuchs die Zahl zwischen 2021 und 2024 von 1 710 auf 1 908 (+12 Prozent).

Trotz dieser deutlichen Zunahme existieren in Sachsen weder verbindliche Bearbeitungsfristen noch einheitliche Personalschlüssel. Ebenso werden Beschwerden über lange Wartezeiten nicht zentral erfasst. Damit fehlt es an einer verlässlichen Steuerung, obwohl die Belastung der Behörden und die Zahl der Betroffenen stetig wächst.

„Die Staatsregierung flüchtet sich in Zuständigkeitsverweise und lässt die Kommunen allein,“ kritisiert Kupke. „Die Zahlen belegen, dass wir längst überfällige Strukturreformen brauchen – mehr Personal, verbindliche Fristen und Transparenz bei der Bearbeitung.“

Daher fordern wir verbindliche Bearbeitungsfristen von höchstens drei Monaten für Pflegehilfe-Anträge, transparente Erfassung von Bearbeitungszeiten, Personalbestand und Beschwerden in allen Landkreisen sowie eine bessere personelle Ausstattung der Sozialämter und des KSV und gleichwertige Bedingungen für Pflegebedürftige unabhängig vom Wohnort.

„Pflege betrifft uns alle – früher oder später,“ so Kupke abschließend. „Es darf nicht sein, dass Pflegeleistungen vom Wohnort abhängen. Wir im BSW fordern Vernunft und Gerechtigkeit – auch im Pflegefall.“

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