Staatsregierung bleibt bei Wertschätzung des Ehrenamts im Rettungsdienst und Katastrophenschutz vage – keine echten Fortschritte erkennbar
Auf die Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (BSW) zur „Wertschätzung des Ehrenamtes im Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ hat das Innenministerium geantwortet – und bleibt konkrete Schritte weitgehend schuldig.
Zwar verweist die Staatsregierung auf bestehende Instrumente wie Ehrenzeichen, Ehrenamtspauschalen, Freistellungs- und Lohnfortzahlungsansprüche sowie Zuschüsse zur Nachwuchsförderung. Doch neue Impulse oder eine spürbare Weiterentwicklung bleiben aus. Besonders enttäuschend: Bei den zugesagten Überprüfungen gesetzlicher Regelungen zum Nachteilsausgleich für Bergwacht und Wasserrettung verweigert das Ministerium jede Auskunft mit dem Hinweis auf den „Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung“.
Jens Hentschel-Thöricht (BSW): „Das ist ein Schlag ins Gesicht der vielen Ehrenamtlichen, die täglich ihre Freizeit für die Sicherheit anderer opfern. Wenn die Staatsregierung sich hinter formalen Argumenten versteckt, statt klare Antworten zu geben, zeigt das: Wertschätzung hört beim Innenministerium dort auf, wo Verantwortung beginnt.“
Nach Angaben des Innenministeriums flossen zwischen 2023 und 2025 jährlich rund 3,3 bis 3,5 Millionen Euro in Fördermaßnahmen für Feuerwehr, Katastrophenschutz, Wasserrettung und Bergwacht. Diese Summe soll 2026 geringfügig steigen – ein Zeichen, dass echte strukturelle Verbesserungen nicht in Sicht sind.
Hentschel-Thöricht weiter: „Ehrenamtliche im Brand- und Katastrophenschutz brauchen keine Sonntagsreden, sondern echte Unterstützung – sei es bei Ausbildung, Ausstattung oder sozialer Absicherung. Wer ihre Arbeit ernst nimmt, darf sie nicht mit warmen Worten abspeisen.“
Der BSW-Abgeordnete fordert daher eine umfassende Reform der Unterstützungs- und Entlastungsregelungen für ehrenamtlich Tätige im Bevölkerungsschutz sowie mehr Transparenz über laufende Prüfprozesse und geplante Änderungen.

