Die Beantwortung der Kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (BSW) zur Funktionsfähigkeit und Kapazität des Abschiebehaftzentrums Dresden (Drs. 8/4509) legt gravierende strukturelle und organisatorische Defizite offen. Nach Angaben der Staatsregierung ist die tatsächliche Nutzung des Haftzentrums seit Jahren eingeschränkt, weil bauliche Mängel, technische Defekte und ein anhaltender Personalmangel die Belegung erheblich reduzieren. Damit wird deutlich, dass der Freistaat weder über eine stabile, noch über eine praxistaugliche Grundlage verfügt, um Rückführungsentscheidungen verlässlich durchzusetzen.

Die Staatsregierung räumt ein, dass ursprünglich für Mehrfachbelegung vorgesehene Räume in der Praxis kaum genutzt werden können, weil gesetzliche Mindeststandards dies weitgehend ausschließen. Verstärkt werden diese Einschränkungen durch Sanierungsmaßnahmen infolge eines Ausbruchs im Jahr 2023, die den Vollzugsbetrieb bis heute beeinträchtigen. Hinzu kommt, dass immer wieder Räume wegen technischer Störungen und baulicher Schäden nicht genutzt werden können. Besonders schwer wiegt, dass selbst dann, wenn Kapazitäten baulich vorhanden wären, die Belegung durch wiederkehrende Personalengpässe begrenzt bleibt. Nicht besetzte Stellen, krankheitsbedingte Ausfälle und fehlende Bewerber führen laut Antwort regelmäßig zu reduzierten Schichtstärken, was wiederum eine nur eingeschränkte Nutzung des Haftzentrums zulässt. Zwar verweist die Regierung auf neue Ausbildungsjahrgänge, doch realistischerweise werden diese frühestens erst ab 2026 zu einer minimalen Entlastung beitragen.

Auch bei der Frage nach organisatorischen Hindernissen bleibt die Regierung vage und verweist in erster Linie auf externe Faktoren wie die begrenzte Kooperationsbereitschaft einzelner Herkunftsstaaten, Schwierigkeiten bei Dublin-Verfahren, unzureichende Flugverbindungen oder Verzögerungen im gerichtlichen Bereich. Dadurch entsteht der Eindruck, dass die Verantwortung für bestehende Probleme weitgehend auf Bundes- oder EU-Ebene abgewälzt wird, anstatt eigene strukturelle Verbesserungen konsequent voranzutreiben. Die staatsinternen Abläufe, etwa die Personalplanung, die Instandhaltung staatlicher Einrichtungen oder die Effizienz interner Koordinationswege bleiben hingegen unzureichend adressiert.

Besonders irritierend ist der Umgang der Staatsregierung mit der Frage nach der bundesweiten Kritik, wonach mehr als jede zweite Rückführung in Deutschland scheitert. Statt auf diese Debatte einzugehen oder eine eigene Bewertung vorzunehmen, verzichtet das Innenministerium vollständig auf eine Antwort und behauptet, die angesprochene Kritik sei nicht bekannt. Damit entzieht sich die Staatsregierung einer notwendigen und sachlichen Auseinandersetzung mit der Realität der deutschen Rückführungspraxis, obwohl diese für Sachsen unmittelbare praktische Relevanz hat.

Jens Hentschel-Thöricht bewertet die Antwort entsprechend kritisch:
„Wer entschlossene Rückführungen verspricht, muss zuerst sicherstellen, dass die eigenen Strukturen funktionieren. Die Staatsregierung räumt selbst ein, dass Kapazitäten fehlen, Personal knapp ist und Räume nicht genutzt werden können. Solange diese grundlegenden Probleme nicht gelöst sind, bleiben politische Ankündigungen reine Symbolpolitik. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten aber klare Ergebnisse statt Vertröstungen.“

Für das BSW ist daher klar: Eine glaubwürdige Rückführungspolitik erfordert ein voll funktionsfähiges Haftzentrum, verlässliche Personalstrukturen und ein transparentes, lösungsorientiertes Vorgehen der Landesregierung. Ohne diese Grundlagen wird der Freistaat weder die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, noch das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewinnen können.

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