Ungeimpfte durften während der Corona-Pandemie vielerorts selbst mit negativem Test nicht ins Restaurant oder zu Veranstaltungen. Geimpfte hatten zunächst auch ohne aktuellen Test Zutritt. Eine Untersuchung, die die Übertragungswahrscheinlichkeit genau dieser beiden Gruppen unmittelbar verglich, lag der Sächsischen Staatsregierung nicht vor. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht hervor (Drs. 8/8162, s. Anhang).
Auf eine weitere Anfrage (Drs. 8/8163, s. Anhang) erklärt die Staatsregierung, sie habe die Zutrittsregeln „fortwährend“ auf ihre Verhältnismäßigkeit geprüft. Nach konkreten Zeitabständen und Kriterien gefragt, nennt sie jedoch keine. Auch eine ausdrückliche Auflistung der erfragten Vorlagen, Vermerke und Kabinettsunterlagen legt sie nicht vor.

„Menschen wurden vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Dann muss nachvollziehbar sein, welche Erkenntnisse die unterschiedliche Behandlung trugen und wie ihre Fortdauer überprüft wurde“, sagt Hentschel-Thöricht, Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses. „Genau diese konkreten Angaben bleibt die Staatsregierung schuldig.“
Dabei war nach ihrer eigenen Antwort bekannt, dass der Schutz einer Impfung vor Infektion mit der Zeit nachließ. Bei Einführung der zusätzlichen Testpflichten für viele Zutrittsbereiche im Januar 2022 war mit Omikron der Schutz vor Ansteckung deutlich reduziert. Zugleich verweist die Staatsregierung auf damalige Studien und Bewertungen des Robert Koch-Instituts, wonach Impfungen das Infektionsrisiko verringerten und weiterhin deutlich vor schweren Krankheitsverläufen schützten.
„Im Untersuchungsausschuss müssen wir klären, welche Unterlagen den Entscheidungen zugrunde lagen, wie Alternativen geprüft wurden und wann die Regeln an neue Erkenntnisse angepasst wurden“, so Hentschel-Thöricht.

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