Wirtschaftsspionage: Bei ausländischen Beteiligungen müssen gleiche Maßstäbe für China, USA und Israel gelten
Die sächsische Staatsregierung sieht grundsätzlich Risiken durch Auslandsspionage bei ausländischen Unternehmensbeteiligungen, Joint Ventures und Forschungskooperationen. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage des innenpolitischen Sprechers der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph, hervor (Drs. 8/7658).
Das Innenministerium erklärt darin, Risiken aus den jeweiligen nationalen Sicherheits- und Nachrichtendienstgesetzen der Herkunftsstaaten dürften insbesondere bei Kooperationen in sicherheitsrelevanten oder technologisch besonders sensiblen Bereichen nicht außer Acht gelassen werden.
Dazu erklärt Bernd Rudolph:
„Gerade für einen Hochtechnologiestandort wie Sachsen ist das eine wichtige Feststellung. Wo Halbleiter, Mikroelektronik und andere Schlüsseltechnologien entwickelt werden, müssen wir Betriebsgeheimnisse, Forschungswissen und sensible Daten wirksam vor dem Zugriff ausländischer Nachrichtendienste schützen.
Auffällig ist allerdings: Wir haben ausdrücklich nach den USA, Israel und China gefragt. Die Staatsregierung beschäftigt sich in ihrer Antwort ausführlich mit den gesetzlichen Zugriffsmöglichkeiten Chinas, zu den USA und Israel bleibt sie dagegen weitgehend stumm.
Das wirft Fragen auf. Wirtschaftsspionage darf nicht danach bewertet werden, ob sie von einem politischen Partner oder Konkurrenten ausgehen könnte. Entscheidend muss allein sein, welche Zugriffsmöglichkeiten ausländische Staaten und ihre Nachrichtendienste tatsächlich besitzen und welche Risiken daraus für Sachsen entstehen.
Deshalb werde ich nachhaken. Ich möchte vom Innenministerium wissen, wie beispielsweise US-amerikanische Zugriffsrechte auf Daten und entsprechende israelische Sicherheits- und Nachrichtendienstgesetze in die Risikobewertung des sächsischen Verfassungsschutzes einfließen.
Internationale Investitionen und Kooperationen sind für Sachsen wichtig. Gerade deshalb brauchen wir einen nüchternen Wirtschaftsschutz ohne politische Scheuklappen: Gleiche Risiken müssen nach gleichen Maßstäben bewertet werden.“
Nach Angaben der Staatsregierung tauschen sich die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern kontinuierlich über die Risiko- und Bedrohungslage für sicherheitsrelevante Forschungs- und Wirtschaftsbereiche aus. Dabei würden auch die nationalen gesetzlichen Regelungen über die Befugnisse und das Agieren ausländischer Sicherheits- und Nachrichtendienste berücksichtigt.

