Zwangsunterbringung eines 14-Jährigen – BSW-Fraktion verlangt vollständige Aufklärung und sucht Kontakt zum Betroffenen
Der BSW-Landtagsabgeordnete und Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses Jens Hentschel-Thöricht hat zwei Kleine Anfragen zur zwangsweisen Unterbringung eines damals 14-Jährigen eingereicht. Der Jugendliche wurde nach Angaben der Staatsregierung vom 29. April bis zum 9. Mai 2021 in einer Landeseinrichtung am Hammerweg in Dresden festgehalten.
Mit den Anfragen soll geklärt werden, wer das Verfahren veranlasste, welches Gericht die Unterbringung anordnete und ob der Jugendliche persönlich angehört sowie anwaltlich oder durch einen Verfahrensbeistand vertreten wurde. Außerdem verlangt Hentschel-Thöricht Auskunft darüber, welche milderen Mittel geprüft wurden, wie die Personensorgeberechtigten und das Jugendamt einbezogen waren und welche Folgen die Unterbringung für das Kindeswohl hatte.
Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht:
„Einem 14-jährigen Jugendlichen für zehn Tage die Freiheit zu entziehen, ist ein gravierender Eingriff in seine Grundrechte und sein familiäres Leben. Eine solche Maßnahme darf niemals leichtfertig erfolgen. Die Staatsregierung muss lückenlos darlegen, wer diese Unterbringung veranlasste, welches Gericht sie anordnete und ob der Jugendliche eine wirksame Rechtsvertretung hatte.
Entscheidend ist auch, ob zuvor tatsächlich alle milderen Mittel ausgeschöpft wurden. Ebenso muss geklärt werden, ob das Jugendamt beteiligt war, wie der Kontakt zur Familie und die schulische Betreuung gewährleistet wurden und ob der Jugendliche gesundheitliche oder psychische Beeinträchtigungen davongetragen hat.
Die bisherigen Antworten der Staatsregierung reichen nicht aus. Hinter den nüchternen Angaben in einer Drucksache steht ein junger Mensch, dem in einer ohnehin belastenden Zeit die Freiheit entzogen wurde. Corona-Aufarbeitung bedeutet für uns, nicht nur Akten zu lesen, sondern auch den Betroffenen zuzuhören.“
Hentschel-Thöricht richtet deshalb einen öffentlichen Aufruf an den damals betroffenen Jugendlichen:
„Ich möchte den Fall sorgfältig und aus der Sicht des Betroffenen aufarbeiten. Deshalb bitte ich den damals untergebrachten Jugendlichen, sich – sofern er dazu bereit ist – vertraulich an mein Büro im Sächsischen Landtag zu wenden. Selbstverständlich behandeln wir jede Kontaktaufnahme diskret und respektieren, wenn keine öffentliche Nennung gewünscht ist. Auch Angehörige oder damalige rechtliche Vertreter können sich bei uns melden.“
Die beiden Kleinen Anfragen befassen sich getrennt mit dem gerichtlichen Verfahren sowie mit der Prüfung milderer Mittel und der Wahrung des Kindeswohls. Grundlage ist die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 8/7280.


