Die heutige Anhörung von Prof. Dr. Dirk Brockmann hat erneut grundlegende Schwächen im Pandemiemanagement sichtbar gemacht – insbesondere bei Datenlage, Modellierung und der politischen Ableitung weitreichender Maßnahmen. Für uns als BSW-Fraktion ist klar: Eine seriöse Aufarbeitung muss die Fehlstellen benennen, um künftige Fehlentscheidungen zu vermeiden.

Maßnahmen ohne tragfähige Datenbasis
Prof. Brockmann bestätigte, dass viele Modellierungen auf Annahmen beruhten, während entscheidende Daten fehlten oder nur eingeschränkt verfügbar waren. Krankenhausdaten wurden erst spät einbezogen, Datendefizite waren erheblich. Damit steht fest: Zahlreiche Grundrechtseingriffe erfolgten ohne robuste Evidenz.

15-Kilometer-Regel wissenschaftlich nicht haltbar
Nach der flächendeckenden Ausbreitung des Virus war eine Bewegungsbegrenzung auf 15 Kilometer epidemiologisch nicht mehr sinnvoll. Diese Maßnahme hatte massive soziale Folgen, ohne dass ein belastbarer Nutzen nachgewiesen war. Ein Beispiel dafür, wie Politik ohne solide Grundlage in Grundrechte eingriff.

Zu viele Annahmen, zu wenige verlässliche Daten
Die Modellierungen mussten auf unvollständige oder nicht überprüfbare Daten zurückgreifen. Unsicherheiten waren groß und wurden politisch zu selten klar benannt. Prognosen, die Überlastungen vorhersagten, trafen teils nicht ein. Eine adaptive Modellierung mit klarer Darstellung der Unsicherheiten wäre notwendig gewesen.

Masken als „effektivstes Mittel“ – ohne belastbaren Nachweis
Besonders kritisch bewertet die BSW-Fraktion Aussagen zur angeblichen hohen Wirksamkeit von Masken, für die es keinen robusten Nachweis in der Breite der politischen Anwendung gibt. Wissenschaftliche Evidenz und politische Maßnahmen klafften hier deutlich auseinander.

Kritik der BSW-Abgeordneten an den Arbeitsbedingungen des Ausschusses
Deutlich zu kritisieren ist auch der Umgang mit den Abgeordneten: Die Unterlagen zur heutigen Sachverständigenanhörung wurden erst am Vortag am späten Nachmittag zugestellt. Eine seriöse Vorbereitung auf komplexe fachliche Inhalte ist unter solchen Bedingungen nicht möglich.
Für die BSW-Abgeordneten ist klar: Eine vollumfängliche Befragung konnte unter diesen Umständen nicht stattfinden.
Daher beantragte Biebrach und Hentschel-Thöricht, dass Prof. Brockmann ein weiteres Mal vor dem Ausschuss erscheinen muss, damit offene Punkte systematisch und gründlich geklärt werden können.

Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht (BSW):
„Die heutige Anhörung hat gezeigt, wie viele Entscheidungen der Pandemiepolitik auf unsicheren Daten und nicht ausreichend geprüften Annahmen beruhten. Ebenso wurde deutlich, dass auch der Ausschuss seine Aufgabe nur dann verantwortungsvoll erfüllen kann, wenn Abgeordnete die notwendigen Unterlagen rechtzeitig erhalten. Nun muss Prof. Brockmann zu einer weiteren Anhörung geladen werden, damit die noch offenen Fragen sorgfältig bearbeitet werden können. Nur so kann eine echte Aufarbeitung gelingen.“