Die heutige Anhörung von Oliver Sievers, Leiter der Prüfabteilung 1X1 beim Bundesrechnungshof (BRH), im Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages hat zentrale Kritikpunkte der BSW-Landtagsfraktion eindrücklich bestätigt: Die millionenschweren Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser und die Förderung zusätzlicher Intensivbetten während der Corona-Pandemie erfolgten ohne belastbare Datengrundlagen, ohne klare gesetzliche Vorgaben und nahezu ohne wirksame Kontrolle.

Nach den Ausführungen von Sievers gab es weder vor Einführung der Förderprogramme eine systematische Bedarfsanalyse noch eine nachvollziehbare Herleitung der pauschalen Fördersumme von 50.000 Euro pro Intensivbett. Bei 52% der geförderten Intensivbetten handelte es sich „nur“ um die Umwandlung von vorhandenen Betten. Der tatsächliche Aufwand für die Umwandlung regulärer Betten zu Intensivbetten lag nach Erkenntnissen des Bundesrechnungshofes im Bereich von 12.000 bis 18.000 Euro. Der Bundesrechnungshof attestiert insoweit erhebliche Überkompensationen aus Beitragsmitteln der Krankenkassen. Der BRH spricht in diesem Zusammenhang von einem „goldenen Jahr der Krankenhausfinanzierung“ im Jahr 2020. In welchem Ausmaß diese Feststellungen des Bundesrechnungshofes auch für Sachsen zutreffen, muss die weitere Aufarbeitung erbringen.

Besonders schwer wiegt aus Sicht der BSW-Untersuchungsausschussmitglieder Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht, dass weder der Bund noch die Länder – auch nicht der Freistaat Sachsen – verlässlich nachweisen können, wie viele der geförderten Intensivbetten tatsächlich neu entstanden, personell betreibbar waren oder über das Ende des Förderzeitraums hinaus überhaupt noch existieren. Eine Verpflichtung zur dauerhaften Vorhaltung der geförderten Betten bestand nicht. Auch eine einheitliche Prüfung der Förderanträge oder eine wirksame Kontrolle der Mittelverwendung fand laut Sievers faktisch nicht statt. Die Bundesländer bewilligten die Anträge, während die Finanzierung aus dem Gesundheitsfonds erfolgte – ohne ausreichenden Anreiz oder klare Pflicht zur Kontrolle.

„Hier wurde mit enormen Summen gearbeitet, ohne dass Parlamente, Beitragszahler oder die Öffentlichkeit nachvollziehen konnten, ob Bedarf, Nutzen und Kosten in einem vernünftigen Verhältnis standen“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied des Untersuchungsausschusses für das BSW. „Das Budgetrecht des Parlaments wurde mindestens beeinträchtigt, möglicherweise faktisch ausgehebelt.“

Der Bundesrechnungshof stellte zudem klar, dass viele Krankenhäuser Ausgleichszahlungen beantragten und erhielten, obwohl sie nur eingeschränkt oder gar nicht in die Behandlung von Corona-Patienten eingebunden waren. Gleichzeitig kamen die Länder ihrer gesetzlichen Pflicht zur ausreichenden Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser seit Jahren nicht nach – ein strukturelles Problem, das durch die Corona-Sondermittel zeitweise verdeckt, aber nicht gelöst wurde.

Aus Sicht der Ausschussmitglieder der BSW-Fraktion unterstreicht die Anhörung die Notwendigkeit einer schonungslosen Aufarbeitung der Pandemiepolitik: „Krisen rechtfertigen kein Handeln nach dem Prinzip ‚viel hilft viel‘. Gerade in Ausnahmesituationen braucht es klare Regeln, saubere Datengrundlagen und wirksame Kontrolle. All das hat hier gefehlt“, ergänzt Ines Biebrach.

Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag wird im weiteren Verlauf des Untersuchungsausschusses insbesondere klären lassen, welche Verantwortung die sächsischen Landesbehörden bei Bedarfserfassung, Bewilligung und Kontrolle der Mittel trugen – und welche Lehren daraus für zukünftige Krisen gezogen werden müssen.