Der Antrag der BSW-Landtagsfraktion zur Übernahme der Zinsen für die von den Kommunen aufgenommenen Kassenkredite wurde in der Plenarsitzung am 04.02.26 von den etablierten Parteien abgelehnt. Obwohl diese Überbrückungskredite unter anderem durch zu spät erfolgte Zahlungen des Landes an die Kommunen und der Übermittlung stark von der Realität abweichender Planungsgrundlagen notwendig wurden, hat das Parlament keine Verantwortung übernommen.

In der Plenarsitzung am 04. Februar 2026 wurde durch Uta Knebel, finanzpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, noch einmal eindringlich darauf hingewiesen, dass es die Kommunen sind, die für die Lebensqualität in Sachsen verantwortlich sind. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben des Landtags, dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Kommunen sind nicht nur auf die Einnahmen vor Ort, sondern vor allem auf die Zuweisungen durch das Land angewiesen. Kommen diese zu spät oder nicht in der benötigten Höhe, wird die Handlungsfähigkeit der Kommunen erheblich eingeschränkt. Um diese nicht zu verlieren, müssen Überbrückungskredite, sogenannte Kassenkredite, aufgenommen werden. Dafür zahlen die Kommunen Zinsen in einer Höhe von derzeit 3,5 bis 4,0 Prozent. Diese Zinsaufwendungen bedeuten eine zusätzliche Belastung der bereits jetzt schon angespannten Haushaltslage. Darauf hat die BSW-Fraktion reagiert und die Übernahme der der Zinsen für die Kassenkredite der letzten beiden Jahre gefordert. Das wäre nicht nur eine für viele Kommunen spürbare finanzielle Entlastung, sondern auch ein starkes Zeichen des Respekts für die Arbeit im kommunalen Bereich.

Das Parlament lehnte den Antrag der BSW-Fraktion mehrheitlich ab. Die Begründungen der Gegenredner waren schwer nachvollziehbar, denn eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Antrag und den damit verbundenen positiven Wirkungen war nicht erkennbar. Mit diversen technisch und rechtlich schwer einzuordnenden Umschreibungen wurden Ablehnungsgründe förmlich konstruiert. Auf der einen Seite wurde das Anliegen des BSW als zu kleinteilig und wegen des geringen Betrages finanziell als nicht wirksam bezeichnet, auf der anderen Seite wurde bemängelt, dass keine Finanzierungsquelle benannt wurde.

„Seit Jahren sollen Strukturveränderungen umgesetzt und Verbesserungen geschaffen werden. Es wird aber nur darüber geredet und nicht schlüssig gehandelt. Am Ende wird dann doch wieder der Doppelhaushalt nach den gleichen, vermeintlich altbewährten, Prinzipien aufgestellt. Wir wollten die Kommunen durch diesen Vorstoß unbürokratisch und schnell unterstützen. Die Koalition möchte aber erst die Ergebnisse der Enquetekommission abwarten, welche frühestens Ende 2027 vorliegen. Das ist einfach nur eine Hinhaltetaktik, denn unser Antrag ist ein minimaler Finanzaufwand für das Land, würde den Kommunen aber spürbar helfen. Das Leben findet in den Kommunen statt, daher sollte auch alles daran gesetzt werden, diese zu stärken“, so Uta Knebel.