Blackout-Vorsorge in Sachsen: Staatsregierung hat keine Gesamtübersicht über kommunale Notfallpläne
Die Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 8/5428) des Landtagsabgeordneten Jens Hentschel-Thöricht (BSW) zur kommunalen Vorsorge für länger andauernde Stromausfälle zeigt: Das Land verfügt über keine vollständige Übersicht zur Krisenvorsorge in den Städten und Gemeinden.
Nach eigenen Angaben hat die Staatsregierung lediglich Kenntnis davon, dass mindestens 31 kreisangehörige Kommunen mit mehr als 5.000 Einwohnern über einen schriftlichen Notfall- oder Krisenplan für einen länger andauernden Stromausfall verfügen. Wie viele Kommunen insgesamt entsprechende Pläne besitzen – und in welcher Qualität –, ist dem Land nicht bekannt. Nur bei 16 der bekannten Pläne wird ein Stromausfall von mehr als 72 Stunden ausdrücklich berücksichtigt. 21 Planungen wurden in den vergangenen zwei Jahren aktualisiert oder überprüft.
Zugleich räumt die Staatsregierung ein, dass sie kommunale Notfallpläne weder systematisch erfasst noch bewertet. Hintergrund ist, dass die Gemeinden lediglich der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht des Landes unterliegen. Eine landesweite Qualitätskontrolle findet damit nicht statt.
„Ein flächendeckender Stromausfall über mehrere Tage ist kein theoretisches Szenario, sondern ein reales Risiko. Wasser, Heizung, Kommunikation, medizinische Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten wären schnell massiv eingeschränkt“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht. „Umso problematischer ist es, dass das Land nicht einmal weiß, wie gut seine Kommunen tatsächlich vorbereitet sind.“
Zwar verfügen die kreisfreien Städte als untere Katastrophenschutzbehörden über besondere Alarm- und Einsatzpläne für Stromausfälle, die regelmäßig fortgeschrieben und teilweise erprobt werden. Der Großteil der Bevölkerung lebt jedoch in kreisangehörigen Gemeinden, für deren Vorsorge das Land keine fachliche Steuerung übernimmt.
Bereits seit 2016 existieren landesweite Vorgaben und Planungshilfen für den Umgang mit großflächigen Stromausfällen. Dazu gehören unter anderem spezielle Leitfäden, Konzepte zur Treibstoffversorgung von Notstromanlagen sowie die Beschaffung mobiler Netzersatzanlagen. Diese Maßnahmen können die Kommunen unterstützen, ersetzen jedoch keine systematische Überprüfung der örtlichen Krisenvorsorge.
„Planungshilfen allein reichen nicht aus, wenn niemand prüft, ob sie vor Ort wirksam umgesetzt werden“, so Hentschel-Thöricht weiter. „Im Ernstfall entscheidet die Qualität der Vorbereitung darüber, ob Menschen geschützt werden oder ob es zu chaotischen Zuständen kommt.“
Aus Sicht des BSW besteht dringender Handlungsbedarf, die kommunale Blackout-Vorsorge landesweit transparenter zu erfassen, Mindeststandards festzulegen und die Kommunen stärker zu unterstützen.
„Krisenvorsorge ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie darf nicht vom Zufall oder vom Engagement einzelner Verwaltungen abhängen. Der Freistaat muss hier mehr Verantwortung übernehmen“, betont Hentschel-Thöricht abschließend.

