BSW fordert umfassende Aufklärung zur Entwicklung des St. Johannes Krankenhauses Kamenz
Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat ein umfangreiches Paket von acht Kleinen Anfragen zur Entwicklung des St. Johannes Krankenhauses Kamenz eingereicht. Im Mittelpunkt stehen die Verwendung öffentlicher Fördermittel, die Träger- und Gesellschafterwechsel der vergangenen Jahre sowie die Verantwortung des Freistaates Sachsen für die Sicherung der Geburtshilfe und der stationären Versorgung am Standort Kamenz.
Die Anfragen gehen auf zahlreiche offene Fragen zurück, die aus der Arbeit der BSW-Kreistagsfraktion Bautzen an die Landtagsfraktion herangetragen wurden. Gegenstand sind unter anderem die Förderung des Krankenhausneubaus, die Fördermittelbindung nach den Eigentümerwechseln, die Rolle der Staatsregierung bei den Trägerwechseln sowie die Maßnahmen zur Sicherung der Geburtshilfe nach Bekanntwerden der Schließungspläne.
Dazu erklärt Ronny Kupke, gesundheitspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„Die Menschen in der Region haben ein Recht auf Transparenz. Das Krankenhaus Kamenz wurde über Jahrzehnte mit öffentlichen Mitteln gefördert. Gleichzeitig hat der Standort innerhalb weniger Jahre mehrere Eigentümerwechsel durchlaufen. Deshalb stellen sich berechtigte Fragen nach der Verwendung öffentlicher Fördermittel, nach der Wahrnehmung staatlicher Aufsichtspflichten und nach der langfristigen Sicherung des Versorgungsauftrages.“
Kupke weiter:
„Besonders erklärungsbedürftig ist, warum am Ende der Landkreis Bautzen mit einem Betriebskostenzuschuss einspringen musste, um die Geburtshilfe zunächst bis Ende 2026 zu sichern. Wir wollen wissen, welche Möglichkeiten die Staatsregierung geprüft hat, welche Maßnahmen ergriffen wurden und welche Perspektive für den Standort Kamenz besteht.“
Ines Biebrach, Kreisrätin im Landkreis Bautzen, Mitglied des Sächsischen Landtages und rechtspolitische Sprecherin der BSW-Fraktion, erklärt:
„Die Entscheidung des Kreistages hat Zeit gewonnen und eine unmittelbare Schließung der Geburtshilfe verhindert. Diese Zeit muss jetzt genutzt werden, um die offenen rechtlichen und strukturellen Fragen aufzuarbeiten. Dazu gehört auch die Prüfung, ob bei den Träger- und Gesellschafterwechseln sämtliche gesetzlichen Vorgaben, Fördermittelbindungen und Aufsichtspflichten beachtet wurden.“
Biebrach weiter:
„Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht Klarheit darüber, wie öffentliche Investitionen geschützt werden und wie die stationäre Versorgung im Landkreis langfristig gesichert werden soll. Diese Fragen reichen weit über den konkreten Fall Kamenz hinaus.“
Für die BSW-Fraktion steht fest, dass der Fall Kamenz inzwischen beispielhaft für die Herausforderungen vieler Krankenhausstandorte in Sachsen ist. Neben der wirtschaftlichen Situation der Krankenhäuser rücken zunehmend Fragen der Krankenhausplanung, der Fördermittelkontrolle, der Trägerverantwortung und der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum in den Mittelpunkt.
Ronny Kupke abschließend:
„Kamenz ist kein Einzelfall. Der Vorgang wirft grundsätzliche Fragen zur Zukunft der Krankenhausversorgung in Sachsen auf. Die Antworten der Staatsregierung werden wir sorgfältig auswerten und in unsere weitere gesundheitspolitische Arbeit einbeziehen. Unser Ziel ist eine Krankenhauspolitik, die Versorgungssicherheit, Transparenz und den verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln gleichermaßen gewährleistet.“


