BSW-Forderung findet Gehör – Dyskalkulie in Sachsen bald als Teilleistungsschwäche anerkannt?
Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag begrüßt ausdrücklich die vom sächsischen Staatsminister für Kultus bereits öffentlich verlautbarte neue Position, besondere Schwierigkeiten beim Rechnen künftig als Teilleistungsschwäche anerkennen zu wollen. Damit würde die Forderung des BSW endlich umgesetzt.
„Es hat zwar einige Zeit gebraucht die Koalition davon zu überzeugen, Kindern mit besonderen Rechenschwierigkeiten endlich Nachteilsausgleiche zu gewähren, doch unser Einsatz hat sich schlussendlich ausgezahlt. Auch aus der Opposition heraus können wir Verbesserungen für benachteiligte Schüler bewirken. Die heutige Abstimmung im Ausschuss für Schule und Bildung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem“, kommentiert Lars Wurzler, bildungspolitischer Sprecher der BSW-Landtagsfraktion.
Wurzler weiter: „Kinder, die beim Lesen oder Schreiben Unterstützung brauchen, erhalten längst spezielle Förderung. Dass Schüler mit Rechenschwäche bisher keinen Nachteilsausgleich erhalten haben, war schlicht ungerecht. Kein Kind darf wegen einer Teilleistungsschwäche auf der Strecke bleiben.“
Wurzler kündigt an, dass die BSW-Landtagsfraktion den weiteren Prozess aufmerksam begleiten und sich dafür einsetzen wird, dem Problem auch in höheren Klassenstufen Aufmerksamkeit zu schenken. Entscheidend sei nun, dass die Schulen die nötige personelle und fachliche Unterstützung erhalten, um Förderung und Diagnostik auch tatsächlich umzusetzen. „Die Anerkennung von Rechenschwäche darf nicht nur ein symbolischer Schritt bleiben, sondern muss in den Klassenzimmern ankommen“, so Wurzler abschließend.
Hintergrund:
Sachsen erkannte diese gar nicht so seltenen erheblichen Schwierigkeiten vieler Kinder bisher nicht als Teilleistungsschwäche an. Der bildungspolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Lars Wurzler, hat sich dieser immer wieder sowohl von Eltern als auch vom Sächsischen Schülerrat beklagten Problematik angenommen. Auf seine zu Jahresbeginn 2025 gestellte Kleine Anfrage zum Thema antwortete das Sächsische Staatsministerium für Kultus, „Dyskalkulie“ sei in Sachsen „keine schulrechtliche Kategorie“. Zwei Broschüren des Landesamtes für Schule und Bildung seien als Unterstützung der Lehrkräfte im Umgang mit betroffenen „rechenschwachen“ Schülerinnen und Schülern in Klassen bis zu 28 Kindern ausreichend.
Kein Handlungsbedarf? Betroffene sahen das gänzlich anders. Warum unterstützt man Kinder mit Problemen im Lesen und richtigen Schreiben, wofür es eine eigene sächsische Verwaltungsvorschrift gibt, nicht aber genauso Kinder, für die Zahlen und Mengen nicht fassbar sind?
Lars Wurzler stellte in deren Interesse einen Antrag auf Anerkennung der Teilleistungsschwäche mit den erforderlichen Nachteilsausgleichen und auf die Ausbildung von hierauf spezialisierten Lehrkräften Mathematik an jeder Schule. Hinzu gesellte sich eine Petition der Therapeutin Elena Biryukova „Trotz Dyskalkulie/Rechenschwäche guten Abschluss in Sachsen erreichen“, die 877 Unterschriften erreichte.
Nun folgten eine Anhörung im Petitionsauschuss des Landtags am 12. Juni 2025 sowie eine weitere durch den Ausschuss für Schule und Bildung initiierte Expertenanhörung im Sächsischen Landtag am 29. August 2025. Ein hochkarätiges interdisziplinäres Gremium aus Theorie und Praxis erörterte in der vierstündigen Anhörung unterschiedliche, teils erheblich voneinander abweichende Positionen. Die Stimmen mit klarem Votum für die dringende Notwendigkeit einer Anerkennung und frühzeitigen Diagnostik überwogen.
Dennoch kam es zunächst zu einem Änderungsantrag seitens der bildungspolitischen Sprecher der CDU- und der SPD-Fraktion, der den Start des Vorhabens weit in die Zukunft, bis zum Schuljahr 2027-2028 zu verlagern beabsichtigte. Für die jetzt Betroffenen nicht zumutbar und angesichts der umfangreichen Erkenntnisse sowie der Erfahrungen anderer Bundesländer auch unnötig.
Die Positionierung der BSW-Fraktion erwirkte ein Umdenken. In der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion Die Linke wurde erneut beraten. Ein gestaffeltes Vorgehen bereits ab dem Schuljahr 2026-2027 fand nun auch die Zustimmung des BSW.
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Schule und Bildung wurde schließlich für die Anerkennung besonderer Schwierigkeiten im Erlernen des Rechnens als Teilleistungsschwäche mit den hierfür notwendigen schulischen Maßnahmen gestimmt, sodass ein Beschluss im Parlament in Kürze erwartet wird.
Die Situation betroffener Kinder und ihrer Eltern wird sich danach grundlegend ändern. Nicht in dem Sinne, dass Rechnen lernen für solche Kinder nicht mehr das Ziel sei, sondern dass ihnen endlich im erforderlichen Umfang Unterstützung und Chancengleichheit zukommen.
Das BSW wirkt!


