Die Vertreter der BSW-Fraktion treffen sich in den nächsten Tagen zur Klausur.

Anfang Juli hatte die Staatsregierung einen ersten Haushaltsentwurf vorgelegt, der bei der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag Unverständnis hervorgerufen hat. „Einerseits werden, wie im vergangenen Jahr von der BSW-Fraktion gefordert, Schulden aufgenommen, um den Investitionsstau zu verkleinern, andererseits, hält man an den enormen Zuführungen zum Generationsfonds fest“, so die Uta Knebel, haushaltspolitische Sprecherin der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag. „Generationengerechtigkeit sieht anders aus!“

Die Fraktion wird sich auf ihrer Klausur über eine grundlegende Herangehensweise an den Doppelhaushalt 2027/2028 verständigen und eigene Schwerpunkte setzen.

Übergeordnetes Ziel des BSW ist es, strukturelle Überlegungen anzustellen und sich nicht von kosmetischen Einzelmaßnahmen ablenken zu lassen. Ziel muss sein, grundsätzliche Veränderungen herbeizuführen, die den Freistaat zu einer langfristig nachhaltigen Finanzpolitik zum Wohl von Bürgern und Kommunen Sachsens befähigt. Das lässt der bisherige Entwurf der Staatsregierung nicht erkennen. Beispielsweise wird die dringend notwendige und strukturelle Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes (SächsFAG) bislang nicht umfassend erwogen. „Mehr Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung, das ist das Gebot der Stunde”, so Knebel.