Mit den vorgesehenen Änderungen des Landesplanungs- und des Erneuerbare-Energien-Ertragsbeteiligungsgesetzes werden bedeutende neue Weichenstellungen vorgenommen.

Die politische Fehlentscheidung wird korrigiert, in Sachsen eine schnellere Erreichung von Flächenzielen für Windenergieanlagen vorzugeben als in der Bundesgesetzgebung gefordert (nunmehr 2% bis Ende 2032). Die drohende „Superprivilegierung“ mit unabsehbarem Wildwuchs von Windenergieanlagen wird damit verhindert. Parallel dazu wächst die Höhe der Zahlungen an Kommunen, welche mit Windenergieanlagen in ihrer Nachbarschaft konfrontiert sind, um 50% auf 0,3 ct je kWh. Damit ist eine signifikante Verbesserung der Finanzkraft für betroffene Kommunen gewährleistet.

Im flankierenden Entschliessungsantrag der beteiligten Fraktionen BSW, CDU und SPD kommen die Forderungen des BSW deutlich zum Ausdruck, wie Ralf Böhme, energiepolitischer Sprecher der BSW-Fraktion darlegt: „Ertragsziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien müssen sich in Zukunft klar an der Wirtschaftlichkeit (also am Strompreis für Verbraucher und Unternehmen) und an der Versorgungssicherheit orientieren. Ebenso ist der weitere Ausbau angesichts erheblicher Defizite in Netz- und Speicherkapazität zu drosseln.“