BSW kritisiert massive Rückforderungen bei Corona-Soforthilfen: Späte Korrekturen heilen kein strukturelles Unrecht
Die Antworten der Staatsregierung auf zwei Kleine Anfragen des BSW-Landtagsabgeordneten und Corona-Untersuchungsausschussmitglieds Jens Hentschel-Thöricht (Drs. 8/5165 und 8/5166) bestätigen aus Sicht der Landtagsfraktion Bündnis Sahra Wagenknecht, was bereits im Mai 2025 durch selbige deutlich kritisiert wurde: Die Rückforderungspraxis bei den Corona-Soforthilfen ist und bleibt sozial unausgewogen, politisch fragwürdig und für zehntausende Kleinunternehmer existenzbedrohend.
Bis Ende 2025 wurden in Sachsen rund 32.300 Rückforderungsbescheide erlassen – davon über 31.000 allein im Jahr 2025. Bereits mehr als 12.900 Betroffene haben auf Grundlage dieser Bescheide Zahlungen in Höhe von rund 63 Millionen Euro geleistet. Hinzu kommen 6.600 sogenannte freiwillige Rückzahlungen mit einem Volumen von weiteren 45 Millionen Euro. Insgesamt sind damit inzwischen über 100 Millionen Euro von Soloselbständigen und Kleinstunternehmen zurückgefordert oder bereits eingezogen worden.
„Diese Zahlen zeigen die ganze Schieflage des Verfahrens“, erklärt Hentschel-Thöricht. „Was als schnelle, unbürokratische Hilfe in einer historischen Ausnahmesituation angekündigt wurde, wird Jahre später mit fiskalischer Härte zurückgeholt – oft von denen, die sich bis heute wirtschaftlich nicht erholt haben.“
Bereits im Mai 2025 hatte die BSW-Fraktion die Praxis der Sächsischen Aufbaubank als bürokratisch, intransparent und realitätsfern kritisiert. Daran hat sich nach Auswertung der aktuellen Antworten nichts Grundsätzliches geändert. Noch immer bleibt unklar, nach welchen Kriterien Rückforderungen im Einzelnen bemessen werden. Noch immer wird der Unternehmerlohn systematisch ignoriert, obwohl gerade Soloselbständige ihre privaten Lebenshaltungskosten während der Pandemie aus den Soforthilfen decken mussten. Und noch immer tragen die Betroffenen faktisch die volle Beweislast – Jahre nach der Krise.
Besonders problematisch ist aus Sicht des BSW, dass erst ab Juli 2025, also nach dem massenhaften Versand von Rückforderungsbescheiden, erweiterte Zahlungserleichterungen eingeführt wurden. „Dass die Staatsregierung nun auf Stundungen, Ratenzahlungen und verlängerte Rückzahlungsfristen verweist, ist kein Beleg für soziale Sensibilität, sondern ein Eingeständnis, dass das Verfahren zuvor überzogen war“, so Hentschel-Thöricht. Allein die Tatsache, dass inzwischen über 3.100 Anträge auf Zahlungserleichterungen gestellt wurden, zeige die finanzielle Überforderung vieler Betroffener.
Hinzu kommt: Rund 19 Prozent der ursprünglich angeschriebenen 66.000 Hilfeempfänger haben bis Ende 2025 noch gar nicht am Rückmeldeverfahren teilgenommen. „Hier tickt eine Zeitbombe“, warnt der Abgeordnete. „Weitere Bescheide und Vollstreckungen drohen, obwohl die wirtschaftliche Lage vieler Kleinbetriebe weiterhin angespannt ist.“
Für die BSW-Fraktion ist klar: Die Corona-Soforthilfen dürfen im Nachhinein nicht zu Darlehen durch die Hintertür umgedeutet werden. „Wer in der Krise auf staatliche Zusagen vertraut hat, darf dafür nicht Jahre später bestraft werden“, so Hentschel-Thöricht.
Das BSW fordert daher:
- einen sofortigen Stopp weiterer Rückforderungen und Vollstreckungen,
- eine verbindliche, transparente Härtefallregelung, die den Unternehmerlohn anerkennt,
- sowie eine politische Neubewertung des gesamten Rückmelde- und Prüfverfahrens.
„Die Pandemie war eine Ausnahmesituation. Der Umgang mit ihren wirtschaftlichen Folgen muss dieser Realität gerecht werden“, betont Hentschel-Thöricht. „Alles andere beschädigt nicht nur Existenzen, sondern auch das Vertrauen in staatliches Handeln.“


