Die Gespräche zwischen BSW, CDU und SPD über eine Neufassung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (PVDG) sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. In allen strittigen Punkten konnte eine Einigung erzielt werden. Unter der Voraussetzung, dass den daraus resultierenden Änderungsanträgen des BSW wie vereinbart in der kommenden Sitzung des Innenausschusses sowie bei der nächsten Plenarsitzung seitens der Minderheitskoalition zugestimmt wird, wird das BSW dem neuen PVDG zu einer Mehrheit verhelfen.

Zu den zentralen Forderungen des BSW zum Schutz der Bürgerrechte gehören:

  • kein Einsatz der US-Analysesoftware Palantir aufgrund hochproblematischer Rahmenbedingungen
  • datenschutzsichere Kontrolle über das Training von KI-Anwendungen
  • Verzicht auf den Einsatz von Tasern, da diese neue Probleme in der Anwendung mit sich bringen
  • Ermöglichen eines frühes Eingreifens bei tatsächlichen Gefahren, ohne Menschen aufgrund unklarer Verdachtslagen unter Generalverdacht zu stellen („Vorfeldstraftaten“) – statt unbestimmter Vorfeldbegriffe wird auf konkrete Tatsachen und nachvollziehbare Gefahrenprognosen gesetzt
  • Grundrechtsschutz bei Einsätzen in Wohnungen durch begrenzte Nutzung der Bodycam

Die erzielten Einigungen schaffen ein PVDG, das auf der einen Seite bestmögliche Sicherheit der Bürger garantiert und auf der anderen Seite der Polizei mehr Handlungsfähigkeit in kritischen Situationen ermöglicht. „Ohne das BSW wäre das Polizeigesetz ein Überwachungsgesetz geworden – mit uns ist es ein rechtsstaatliches Sicherheitsgesetz“, so Ronny Kupke, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag.

Zu den wesentlichen Änderungen erklären der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph, und der Parlamentarische Geschäftsführer sowie Innenpolitiker Jens Hentschel-Thöricht:

„Die BSW-Fraktion ist mit dem Anspruch in die Verhandlungen gegangen, Sicherheit und Freiheit gleichermaßen zu schützen. An entscheidenden Stellen ist es gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf deutlich zu verbessern und rechtsstaatlich ausgewogener auszugestalten“, erklärt Bernd Rudolph.

Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt der Verzicht auf den Einsatz der umstrittenen Analyse- und Überwachungssoftware des US-Unternehmens Palantir.

„Polizeiarbeit muss nachvollziehbar, kontrollierbar und rechtsstaatlich bleiben. Deshalb wird es in Sachsen keine Abhängigkeit von einem privaten US-Unternehmen geben. Wer Daten auswertet und Entscheidungen vorbereitet, muss für Bürger, Gerichte und Parlamente nachvollziehbar bleiben. Sachsen geht nicht den Palantir-Weg“, so Rudolph.

Auch beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat die BSW-Fraktion klare Grenzen durchgesetzt.

Jens Hentschel-Thöricht erklärt: „Durch den intensiven und sachlichen Austausch mit den Regierungsfraktionen ist es gelungen, eine Lösung zu finden, die sowohl die operative Leistungsfähigkeit der Polizei stärkt als auch die verfassungsrechtlichen Leitplanken unseres Rechtsstaates wahrt. Moderne Polizeiarbeit braucht zeitgemäße Instrumente, aber keine Technik ohne wirksame Kontrolle“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht.

Rudolph ergänzt: „Mit diesem Kompromiss stellen wir sicher, dass die sächsische Polizei moderne Technik nutzen kann, ohne dass die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Neue Technologien können Ermittlungen unterstützen, dürfen aber niemals unkontrolliert über Menschen entscheiden. Sachsen bleibt damit sicher und frei zugleich.“

Die BSW-Fraktion konnte außerdem erreichen, dass rechtlich problematische Regelungen zu sogenannten Vorfeldstraftaten überarbeitet werden.

„Sicherheit braucht klare Regeln. Bürger müssen wissen, wann der Staat eingreifen darf und wann nicht. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, Eingriffsvoraussetzungen klarer, verständlicher und rechtssicherer auszugestalten. Die Polizei soll früh handeln können, wenn sich Gefahren konkret abzeichnen – aber auf der Grundlage nachvollziehbarer Tatsachen und nicht aufgrund unbestimmter Rechtsbegriffe“, erklärt Rudolph.

Ein weiterer Erfolg betrifft den geplanten Einsatz von Tasern.

„Der Taser wird in Sachsen nicht zur Standardausrüstung im Streifendienst. Sein Einsatz bleibt auf Spezialeinheiten beschränkt. Damit tragen wir auch den Bedenken vieler Polizeibeschäftigter Rechnung, die den zusätzlichen Nutzen im Alltag kritisch bewerten. Wir setzen weiterhin auf eine bestmöglich ausgestattete Polizei, wollen dabei aber bewährte Einsatzmittel und verhältnismäßige Konzepte stärken, statt auf eine unkontrollierte Aufrüstung zu setzen. Gleichzeitig fehlt es vielerorts noch immer an Personal, Fahrzeugen, moderner Technik und notwendiger Schutzausrüstung. Bevor neue Waffensysteme angeschafft werden, müssen bestehende Ausstattungsdefizite beseitigt werden“, so Hentschel-Thöricht.

Die BSW-Fraktion betont, dass sie das Gesetz weder grundsätzlich blockiert noch einfach durchgewunken habe.

„Wir haben jede einzelne Regelung danach bewertet, ob sie notwendig, verhältnismäßig und rechtsstaatlich vertretbar ist. Dort, wo Verbesserungen nötig waren, haben wir diese durchgesetzt. Das Gesetz trägt damit an entscheidenden Stellen die deutlich erkennbare Handschrift der BSW-Fraktion“, erklären Rudolph und Hentschel-Thöricht.

Das Ergebnis ist aus Sicht der BSW-Fraktion eindeutig:

„Das Ergebnis kann sich sehen lassen: keine Palantir-Software, klare Grenzen für Künstliche Intelligenz, mehr Rechtssicherheit und kein Taser im regulären Streifendienst. Die BSW-Fraktion hat damit entscheidende Verbesserungen für Bürgerrechte, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit durchgesetzt. Unser Ziel bleibt eine Polizei, die stark genug ist, um Kriminalität wirksam zu bekämpfen, und zugleich ein Staat, der die Freiheit seiner Bürger achtet. Sicherheit und Freiheit gehören zusammen – und genau das spiegelt dieses Gesetz nun deutlich besser wider.“

 

Zum weiteren politischen Verfahren:

  • Sitzung des Innenausschusses am 11.6.

Dort wird ein gemeinsamer Änderungsantrag von CDU, SPD und BSW zum PVDG eingebracht. Anschließend wird ein Änderungsantrag zum PVDG durch das BSW zur Verhinderung der Nutzung von Palantir eingebracht.

  • Plenarsitzung 24./25.6.

Dort wird in der Behandlung des PVDG ein letzter Änderungsantrag des BSW zur Verhinderung des Einsatzes von Tasern behandelt. Dieser wird derzeit noch rechtssicher erarbeitet.

 

Über die kontroverse Palantir-Software:

Palantir ist ein US-amerikanisches Softwareunternehmen für Big-Data-Analysen. Dessen Programme werden weltweit von Geheimdiensten, Militärs und Polizei eingesetzt (und auch in einigen deutschen Bundesländern), um große Datenbestände auszuwerten und dadurch in Echtzeit Verhaltensmuster und Gefährder zu identifizieren.

Palantir-Software steht in der Kritik, weil dadurch lückenlose Persönlichkeitsprofile entstehen können, die Algorithmen aufgrund von Geheimhaltung seitens des Unternehmens nicht kontrolliert werden können und Entscheidungen daher intransparent sind und zuletzt Daten deutscher Staatsbürger in die USA abfließen.