Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch das Gesetz zur Beschleunigung der Verfahren im Straßenrecht verabschiedet. Die BSW-Fraktion stimmte zu, nachdem mehrere ihrer Änderungsanträge in den Ausschussberatungen aufgegriffen worden waren.

„Das Gesetz beendet einen unhaltbaren Zustand: Für den Ersatzneubau der Carolabrücke braucht es kein Planfeststellungsverfahren, für eine kleine Brücke im Vogtland bislang schon. Wo vorher schon eine Straße stand, kann künftig ohne jahrelanges Verfahren Ersatz gebaut werden. Das ist überfällig“, erklärt der verkehrspolitische Sprecher Eric Recke.

Auf Initiative des BSW wurden drei zentrale Verbesserungen im Gesetz verankert:

  1. Faire Lastenverteilung für Kommunen: Die zwingende Ablösezahlung bei Straßenbaulastwechseln wurde in eine freiwillige Vereinbarung umgewandelt. „Wir haben die Forderung von Städte- und Gemeindetag sowie Landkreistag eins zu eins umgesetzt“, so Recke.
  2. Schutz des Eigentums: Bei Enteignungen für kleinere Baumaßnahmen muss die Behörde künftig die Rechtmäßigkeit umfassend prüfen. Der Staatsrechtler Prof. Sauthoff hatte in der Anhörung vor einer Verletzung des Grundgesetzes gewarnt. „Diese Prüfpflicht steht jetzt im Gesetz“, sagt Recke.
  3. Seriöse Übergangsfrist: Das Gesetz tritt nicht am Tag nach der Verkündung in Kraft. „Die Behörden brauchen Zeit, um die neuen Regelungen zu implementieren. Alles andere wäre unseriös gewesen“, so Recke.

Zur Kritik von Umweltverbänden, das Gesetz beschränke Mitwirkungsrechte, sagt Recke: „Die wahren Ursachen für lange Verfahrensdauern liegen in der personellen und digitalen Unterausstattung der Behörden – nicht in der Öffentlichkeitsbeteiligung. Wir werden die Auswirkungen des Gesetzes kritisch beobachten und bei Fehlentwicklungen nachsteuern.“