Die Sächsische Staatsregierung hat heute den Entwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 mit einem Rekordvolumen von rund 53,5 Milliarden Euro vorgestellt. Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag reagiert auf die ersten Ankündigungen aus der Staatskanzlei mit tiefer Skepsis und kündigt eine detaillierte Prüfung des Zahlenwerks an.

Das BSW sieht sich durch den aktuellen Kurswechsel der Staatsregierung vollends bestätigt

Bereits vor einem Jahr hatte das BSW bei den Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 vehement eine gezielte Kreditaufnahme gefordert, um die tiefgreifende Unterfinanzierung der sächsischen Kommunen zu stoppen und dringend notwendige Investitionen in die regionale Infrastruktur sowie die Wirtschaftsausrichtung zu sichern.

Es ist ausdrücklich anzuerkennen, dass die Staatsregierung nun – wenn auch mit einjähriger Verspätung – die wirtschaftspolitische Realität akzeptiert und einsieht, dass die damaligen Warnungen und finanzpolitischen Forderungen des BSW von Anfang an berechtigt und richtig waren.

Ronny Kupke, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt:

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass Sachsen den durch die neue Verschuldungsregel eröffneten Spielraum nutzt. Gerade die Kommunen brauchen jetzt Luft zum Atmen, und notwendige Investitionen dürfen nicht weiter aufgeschoben werden. Entscheidend ist aber, dass diese Kreditaufnahme nicht zum Ersatz für echte Strukturreformen wird. Neue Schulden sind nur dann verantwortbar, wenn sie gezielt in Zukunftsinvestitionen, funktionierende öffentliche Daseinsvorsorge und eine spürbare Entlastung der Städte, Gemeinden und Landkreise fließen.“

Uta Knebel, haushaltspolitische Sprecherin der BSW-Landtagsfraktion, ergänzt:

„Ein historischer Rekordetat auf dem Papier nützt den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen überhaupt nichts, wenn das Geld an den falschen Stellen versickert oder durch den Bund verursachte Kosten auf die Kommunen abgewälzt werden. Wir sehen den heute präsentierten Ankündigungen der Staatsregierung mit großer Skepsis entgegen. Bevor wir diesen Entwurf abschließend bewerten, werden wir jede einzelne Position und jedes Detail akribisch prüfen.“

Fundamentale Kritik: Reform des SächsFAG fehlt im Regierungsentwurf

Mit Befremden stellt die BSW-Fraktion fest, dass nach der ersten Durchsicht der heutigen offiziellen Verlautbarungen der Staatsregierung eine dringend notwendige und strukturelle Änderung des Sächsischen Finanzausgleichsgesetzes (SächsFAG) mit keinem Wort erwähnt oder erwogen wird. Die immer wieder diskutierte Reform des SächsFAG wird vom BSW schmerzlich vermisst. Ohne eine grundlegende gesetzliche Neuausrichtung des Finanzausgleichs bleibt jede finanzielle Zuweisung an die Städte, Gemeinden und Landkreise nur Stückwerk.

Nur Andeutungen statt echter Stärkung der Kommunen – BSW kündigt eigenes Konzept an

Zwar deutet die Staatsregierung an, die Kommunen durch Programme wie die Digitalisierung der Verwaltung oder über den kommunalen Finanzausgleich stützen zu wollen, doch eine ausreichende und nachhaltige Stärkung der kommunalen Ebene, die vor allem unter den explodierenden Soziallasten leidet, ist im derzeit vorliegenden Entwurf nicht wirklich zu erkennen. Kosmetische Korrekturen reichen längst nicht mehr aus, um den drohenden Kollaps der kommunalen Haushalte abzuwenden.

Die BSW-Fraktion wird sich daher nicht auf die unzureichenden Vorschläge der Regierung verlassen. Die Fraktion kündigt mit dem Fokus auf die Stärkung der Kommunen an, mit einem eigenen, umfassenden und solide durchgerechneten Konzept in die anstehenden Haushaltsverhandlungen im Sächsischen Landtag zu gehen. Das BSW-Konzept wird den Fokus konsequent auf eine echte, strukturelle Entlastung der Kommunen, die Sicherung der sozialen Infrastruktur und den Stopp des bürokratischen Wildwuchses legen.