In der öffentlichen Sitzung des Corona-Untersuchungsausschusses des Sächsischen Landtags am 27. August 2026 haben die BSW-Ausschussmitglieder Ines Biebrach und Jens Hentschel-Thöricht ein bislang nicht öffentlich bekanntes Dokument zur zwangsweisen Unterbringung von Menschen während der Corona-Zeit zum Gegenstand der Befragung gemacht.
Aus dem Dokument geht hervor, dass für die zwangsweise Unterbringung von Personen im Zusammenhang mit Quarantäne- beziehungsweise Absonderungsanordnungen nicht nur das Fachkrankenhaus Arnsdorf, sondern insgesamt vier Krankenhäuser mit zusammen 22 Plätzen vorgesehen waren.

Ines Biebrach, Obfrau der BSW-Fraktion im Corona-Untersuchungsausschuss, erklärt:
„Unsere Aufgabe im Untersuchungsausschuss ist es, die damaligen Abläufe und Entscheidungen so vollständig wie möglich aufzuklären. Dazu gehört, Dokumente auszuwerten, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswege nachzuvollziehen und bislang nicht öffentlich bekannte Sachverhalte transparent zu machen. Genau dafür wurde ein Untersuchungsausschuss eingesetzt.“

Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses, ergänzt:
„Uns geht es ausdrücklich nicht darum, vor Abschluss der Aufklärung Bewertungen vorwegzunehmen. Wir wollen wissen, was geplant und entschieden wurde, wer daran beteiligt war und wie die damaligen Entscheidungen zustande kamen. Das bislang nicht öffentlich bekannte Dokument ist deshalb ein weiterer Baustein für die Arbeit des Untersuchungsausschusses.“

Biebrach und Hentschel-Thöricht verbinden damit zugleich einen grundsätzlichen Anspruch an politische Aufarbeitung:
„Wir wollen einen Politikstil, der Transparenz nicht nur verspricht, sondern herstellt. Dazu gehört auch, Entscheidungen aus der Vergangenheit offenzulegen und nachvollziehbar zu machen. Politik muss bereit sein, Verantwortung für ihr Handeln und ihre Entscheidungen zu übernehmen. Ein Untersuchungsausschuss darf deshalb weder der nachträglichen Rechtfertigung noch der Vorverurteilung dienen. Seine Aufgabe ist Aufklärung.“