Jens Hentschel-Thöricht (BSW), Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag:

„Köpping muss sämtliche Akten offenlegen – ihre bisherigen Erklärungen reichen nicht aus.“

Neue Antworten der Sächsischen Staatsregierung offenbaren: Im Freistaat wurden vier Menschen wegen Quarantäneverstößen zwangsweise in einer Landeseinrichtung untergebracht – darunter ein 14-Jähriger für zehn Tage. Weitere Betroffene im Alter von 21, 26 und 62 Jahren wurden zwischen vier und 13 Tagen festgehalten.

Die Einrichtung am Hammerweg 26 in Dresden wurde nach einer Verständigung im Kabinett vom 12. Februar 2021 bis zum 22. März 2022 vorgehalten. Allein Möbel und technische Ausstattung kosteten 19.230,61 Euro. Die Gesamtkosten kann die Staatsregierung nicht beziffern, weil sie nicht gesondert erfasst wurden.

Zusätzlich steht Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) wegen früherer Planungen im Sächsischen Krankenhaus Arnsdorf unter Druck. Ihr Ministerium hatte dort 2020 sechs Plätze für sogenannte Quarantäneverweigerer vorbereiten lassen. Eine interne Verfahrensanweisung sah Medienberichten zufolge Polizeibewachung sowie körperliche, neurologische und psychopathologische Untersuchungen vor. Köpping hatte entsprechende Berichte als „verleumderische Falschmeldung“ zurückgewiesen.

Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied der BSW-Fraktion und des Corona-Untersuchungsausschusses:

„Die Staatsregierung hat nicht nur über Zwangsunterbringungen gesprochen, sondern Menschen tatsächlich ihrer Freiheit beraubt – sogar einen 14-Jährigen. Wer eine solche Maßnahme anordnet, muss ihre Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und Kosten lückenlos belegen. Genau das kann die Staatsregierung bis heute nicht.

Auch Petra Köppings Darstellung zu den Planungen in Arnsdorf ist nicht mehr glaubwürdig. Ihr Ministerium bestreitet eine Unterbringung in der Psychiatrie, obwohl Plätze in einem psychiatrischen Krankenhaus, Polizeibewachung und psychopathologische Untersuchungen vorgesehen waren. Das ist keine Kleinigkeit und keine Frage verwaltungsinterner Raumaufteilung.

Frau Köpping muss sämtliche Erlasse, Weisungen und Abstimmungen offenlegen. Insbesondere muss geklärt werden, wer die Unterbringung des 14-Jährigen anordnete, welche milderen Mittel geprüft wurden und wie das Kindeswohl berücksichtigt wurde.

Die SPD und die damaligen politischen Unterstützer der Corona-Zwangspolitik dürfen ihre Verantwortung nicht länger verdrängen. Die Betroffenen haben Anspruch auf Wahrheit statt weiterer Ausflüchte.“

Grundlage sind die Antworten der Staatsregierung in den Drucksachen 8/6939 und 8/7280.