Die Einigung auf einen gemeinsamen Änderungsantrag im Bereich der frühkindlichen Bildung wird als respektvoll ausgehandelter Kompromiss bewertet, der das Ziel verfolgt, die Schulvorbereitung zu stärken.

Die Einführung einer Besuchskommission schafft ein Instrument für einen besseren Austausch zwischen Ministerium und Fachpraxis, um Bedarfe frühzeitig zu erkennen und gesetzliche Anpassungen praxisnah im Dialog zu entwickeln. Die stärkere Verbindung von Theorie und Praxis wird dabei als längst überfällig angesehen.

Die Streichung des Begriffs „pädagogische Diagnostik“ erfolgt bewusst, da dieser als zu stark medizinisch geprägt gilt und in der Fachpraxis kritisch gesehen wird. Stattdessen setzt sich die Formulierung „begleitende pädagogische Beobachtung und Dokumentation“ durch, die den Fokus auf individuelle Entwicklung, Stärken und Förderbedarfe der Kinder legt.

Die Rolle der Fachberatung wird deutlich gestärkt, da Fachberaterinnen und Fachberater die Einrichtungen bei der Umsetzung des Bildungsplans unterstützen und als wichtige Multiplikatoren wirken, die aufgrund ihrer Nähe zur Praxis passgenaue Impulse geben können.

Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen bereitgestellt werden. Ohne diese besteht die Gefahr, dass die Maßnahmen nicht umgesetzt werden.

Die Bedeutung der frühkindlichen Bildung wird hervorgehoben, da Kindertageseinrichtungen eine zentrale Rolle dabei spielen, Kinder in ihrer Entwicklung zu fördern und sie bestmöglich auf ihr zukünftiges Leben vorzubereiten.

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