Der Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle ist ein äußerst ernstes Ereignis. Eine mit einer Sprengvorrichtung versehene Drohne auf dem Gelände eines der wichtigsten deutschen Frachtflughäfen zeigt, wie verwundbar kritische Infrastruktur gegenüber neuen Bedrohungen sein kann. Der Vorgang muss deshalb schnell, umfassend und ergebnisoffen aufgeklärt werden.
„Wir müssen wissen, wer hinter diesem Vorgang steckt, welches Ziel verfolgt wurde und vor allem, wie eine solche Drohne überhaupt bis in diesen hochsensiblen Bereich gelangen konnte“, erklärt Bernd Rudolph, innenpolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag.
Angesichts des Ukrainekrieges und der angespannten internationalen Lage liegt die Frage nach einem möglichen staatlichen Hintergrund auf der Hand. Doch Spekulationen sind keine Ermittlungsergebnisse.
„Der Elefant steht natürlich im Raum. Aber wir wissen gegenwärtig nicht, wer die Drohne gestartet hat und mit welcher Absicht. Eine russische Urheberschaft darf ohne Beweise ebenso wenig zur Tatsache erklärt werden wie irgendeine andere Täterschaft. Auch die Möglichkeit einer gezielten Provokation mit dem Ziel, einen anderen Urheber verantwortlich erscheinen zu lassen (False Flag Operation), muss geprüft werden, solange sie nicht durch belastbare Ermittlungsergebnisse ausgeschlossen werden kann.“
Rudolph warnt deshalb davor, aus einem noch ungeklärten Vorgang weitreichende militär- oder sicherheitspolitische Schlussfolgerungen abzuleiten.
„Wer bereits über einen russischen Angriff oder gar einen Spannungsfall diskutiert, ist den Ermittlungen weit voraus. Gerade wenn ein Ereignis im schlimmsten Fall internationale Konsequenzen haben kann, müssen die Maßstäbe besonders streng sein: erst die Fakten, dann die politische Bewertung.“

Der Vorfall wirft zugleich eine weitere Frage auf: Der Flughafen Leipzig/Halle ist ein ziviler Verkehrs- und Frachtflughafen, wird aber auch für militärische Transporte genutzt. Diese Nutzung darf in der sicherheitspolitischen Bewertung nicht ausgeblendet werden. Bernd Rudolph:
„Wenn zivile Infrastruktur zugleich für militärische Zwecke genutzt wird, können daraus zusätzliche Gefährdungen entstehen. Das betrifft nicht abstrakte Anlagen, sondern Beschäftigte, Passagiere und Menschen, die im Umfeld des Flughafens leben. Wir müssen deshalb offen darüber sprechen, welche Risiken die militärische Nutzung eines zivilen Flughafens mit sich bringt und welche Schutzmaßnahmen daraus folgen müssen. Ob ein Zusammenhang mit dem aktuellen Drohnenvorfall besteht, müssen die Ermittlungen klären.“

Unabhängig von der Urheberschaft zeigt der Vorfall Handlungsbedarf beim Schutz kritischer Infrastruktur. Insbesondere die Fähigkeiten zur Erkennung und Abwehr von Drohnen müssen überprüft und, wo erforderlich, verbessert werden.
„Die Drohnenabwehr im Inland ist zunächst eine polizeiliche Aufgabe. Sachsen hat mit dem gerade novellierten Polizeivollzugsdienstgesetz ausdrücklich rechtliche Befugnisse für den Einsatz technischer Mittel gegen Drohnen geschaffen. Auch auf Bundesebene sind die polizeilichen Möglichkeiten zur Drohnenabwehr erweitert worden. Jetzt kommt es darauf an, diese Befugnisse mit der notwendigen Technik, Ausbildung und klaren Einsatzkonzepten zu untersetzen.“
Aus dem Leipziger Ereignis dürfe deshalb nicht reflexartig die Forderung nach einem weitergehenden Einsatz der Bundeswehr im Inneren abgeleitet werden.
„Für außergewöhnliche Gefahrenlagen bestehen bereits eng begrenzte gesetzliche Unterstützungsmöglichkeiten der Bundeswehr. Die reguläre Gefahrenabwehr im Inland gehört aber in die Hände der Polizei. Bevor über neue Zuständigkeiten diskutiert wird, muss geklärt werden, weshalb die vorhandenen Schutzmechanismen in Leipzig nicht ausgereicht haben und ob es Defizite bei Detektion, Technik, Personal oder Einsatzkonzepten gibt.“

Für das BSW bleibt zugleich entscheidend, dass aus solchen Vorfällen keine weitere Eskalationsspirale in Europa entsteht.
„Völlig unabhängig davon, wer am Ende für diesen konkreten Vorfall verantwortlich ist: Ein Krieg zwischen Deutschland beziehungsweise der NATO und Russland muss unbedingt verhindert werden. Ein Atomkrieg kann nicht gewonnen werden und darf niemals geführt werden. Besonnenheit bedeutet dabei nicht, Bedrohungen zu ignorieren. Wir müssen unsere kritische Infrastruktur wirksam schützen und gleichzeitig verhindern, dass Provokationen, Fehlinterpretationen oder voreilige Schuldzuweisungen eine militärische Eskalation auslösen.“

Deshalb müsse neben einer wirksamen Gefahrenabwehr weiterhin die Diplomatie Vorrang haben. Ziel müsse eine diplomatische Lösung des Ukrainekrieges und langfristig wieder eine europäische Friedens- und Sicherheitsordnung sein, die die legitimen Sicherheitsinteressen aller Staaten berücksichtigt.
„Der Gedanke Michail Gorbatschows vom gemeinsamen europäischen Haus ist heute aktueller denn je. Dauerhafte Sicherheit in Europa kann nicht durch immer neue Eskalation entstehen. Wir brauchen Schutz vor realen Bedrohungen, eine lückenlose Aufklärung solcher Vorfälle und gleichzeitig eine Politik, die verhindert, dass Europa in einen Krieg hineingerät. Aufklärung, wirksamer Schutz und Besonnenheit gehören zusammen. Wer unsere Sicherheit ernst nimmt, muss Bedrohungen abwehren können. Er muss aber genauso verhindern, dass aus einem ungeklärten Zwischenfall durch Spekulation und Eskalation eine noch viel größere Gefahr entsteht“, so Rudolph abschließend.