Zur Einigung zwischen dem Freistaat Sachsen und den kommunalen Landesverbänden über den kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2027 und 2028 erklärt der kommunalpolitische Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag Bernd Rudolph:

„Die Verständigung auf einen Soziallastenausgleich und die Dynamisierung der Kita-Finanzierung ist ein Schritt in die richtige Richtung. Viele der jetzt vereinbarten Maßnahmen greifen Forderungen auf, die von der kommunalen Ebene seit Jahren erhoben werden. Es ist richtig, dass Land und Kommunen gemeinsam nach Lösungen suchen, um die Handlungsfähigkeit der Städte, Gemeinden und Landkreise zu sichern.“

Der Abgeordnete sieht in der Einigung zugleich eine Bestätigung der Warnungen vieler Kommunen: „Die jetzigen Maßnahmen zeigen, dass die Sorgen der Städte, Gemeinden und Landkreise berechtigt waren. Die finanzielle Belastung der kommunalen Haushalte hat ein Ausmaß erreicht, das nicht länger ignoriert werden konnte. Dass nun nachgesteuert wird, ist deshalb notwendig und richtig.“

Insbesondere die stärkere Beteiligung des Freistaates an den steigenden Sozialausgaben sei ein wichtiges Signal. „Die Kommunen dürfen mit den Folgen bundesgesetzlicher Entscheidungen nicht allein gelassen werden. Die jetzige Einigung lindert die Symptome, beseitigt aber nicht die Ursachen. Die eigentlichen Kostentreiber vieler kommunaler Haushalte liegen in Bundesgesetzen, deren Finanzierung häufig nicht ausreichend mitgedacht wird. Deshalb erwarten wir von der Staatsregierung, dass sie die Interessen der sächsischen Kommunen in Berlin deutlich selbstbewusster vertritt. Das Konnexitätsprinzip darf keine politische Floskel bleiben. Wer Leistungen beschließt, muss auch die Kosten tragen – und zwar vollständig.“

Gleichzeitig warnt Rudolph davor, die Einigung als Lösung aller kommunalen Finanzprobleme zu betrachten. „Die Vereinbarung verschafft Luft, sie beseitigt aber nicht die strukturellen Probleme. Viele Kommunen kämpfen weiterhin mit erheblichen Haushaltsdefiziten und einem gewaltigen Investitionsstau bei Schulen, Kindertagesstätten, Straßen, Brücken, Sportstätten sowie der kommunalen Daseinsvorsorge.“

Nach Auffassung des BSW braucht es deshalb weitere Schritte zur Stärkung der kommunalen Investitionskraft. „Die Kommunen wissen selbst am besten, wo vor Ort investiert werden muss. Statt immer neuer Förderprogramme mit komplizierten Antrags- und Nachweisverfahren sollten Städte und Gemeinden deutlich mehr pauschalisierte Investitionsmittel erhalten. Das schafft Planungssicherheit, reduziert Bürokratie und ermöglicht Investitionen dort, wo sie tatsächlich benötigt werden.“

Der Fachpolitiker verweist dabei auch auf die Chancen zusätzlicher Investitionsmittel aus Bundes- und Landesprogrammen: „Jeder Euro, der direkt und unbürokratisch in den Kommunen ankommt, stärkt die örtliche Infrastruktur und verbessert die Lebensqualität der Bürger. Deshalb müssen die kommenden Haushaltsberatungen genutzt werden, um die kommunale Ebene weiter zu entlasten und ihre Investitionsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Unser Ziel müssen verlässliche, pauschalierte Investitionsmittel sein, die den Kommunen eigene Gestaltungsspielräume eröffnen, statt sie in immer neue Förderkulissen zu zwingen.“

Leistungsfähige Kommunen sind die Grundlage eines funktionierenden Staates. Wer das Vertrauen der Bürger in die öffentliche Hand stärken will, muss die Städte, Gemeinden und Landkreise finanziell so ausstatten, dass sie ihre Aufgaben auch tatsächlich erfüllen können.“