Zur Veröffentlichung der 33 Empfehlungen der Rentenkommission erklärt die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag:

Die Rentenkommission hat heute ihre 33 Empfehlungen vorgelegt. Auch wenn der Veränderungswille erkennbar ist und die Zeit drängt, so ist das Ergebnis ein Dokument der ungerechten Umverteilung: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen länger arbeiten, mehr einzahlen und am Ende trotzdem weniger erhalten, sofern sie nicht zusätzlich privat vorsorgen.

Ronny Kupke, Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftliches Miteinander, sagt deutlich: „In der Pressekonferenz heute früh kommentierte Bundeskanzler Friedrich Merz die Reformvorschläge allen Ernstes damit, dass sich kein Bürger Sorgen machen müsse. Es offenbart sich aber erneut, dass großzügig von unten nach oben verteilt wird. Zu sagen, die Bürger sollen einfach länger arbeiten, kann auch nur jemand fordern, der keinen Tag in seinem Leben körperlich hart gearbeitet hat. Dies ist kein Rentenkonzept für die Menschen im Freistaat. Es ist ein Konzept für all jene, die es sich eh schon leisten können.“

So soll das Renteneintrittsalter auf 67,5 Jahre steigen, die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte abgeschafft werden. Allerdings sind Lebenserwartungsgewinne ungleich verteilt. Wer 45 Jahre auf dem Bau oder in der Pflege gearbeitet hat, hält statistisch kürzer durch als der Durchschnitt. In Sachsen kommen gebrochene Erwerbsbiografien aus den 1990er Jahren erschwerend hinzu: Betriebsschließungen, Arbeitslosigkeit, Niedriglohnphasen.

Die Kommission setzt eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent als politische Zielgröße. Was ambitioniert klingt, wird durch das Kleingedruckte zur Illusion: Diese 70 Prozent sollen über alle drei Säulen zusammen erreicht werden; also nur dann, wenn jemand zusätzlich betrieblich und privat vorgesorgt hat. Wer das nicht leisten konnte oder kann, bekommt weniger.

Die Kommission will eine obligatorische kapitalgedeckte Renten-Komponente einführen: zwei Prozent zusätzlicher Beitrag, am Kapitalmarkt angelegt. Das ist der Einstieg in die Privatisierung der Altersvorsorge. Kapitalmarktrenditen sind keine Garantie. Am Kapitalmarkt verdient nur, wer Risiken eingeht oder sie aussitzen kann. Das BSW steht für den Ausbau der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht für ihre schleichende Aushöhlung durch renditeorientierte Kapitalkonten.

Was richtig ist: Die Empfehlung, Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Wir als BSW fordern das schon immer. Das österreichische Modell zeigt: Wer alle Erwerbstätigen einbezieht, stärkt das System strukturell und schafft echte Solidarität zwischen allen gesellschaftlichen Gruppen. Doch die Kommission schwächt diesen Ansatz durch Ausnahmen und lange Übergangsfristen ab. Was als Systemwechsel klingt, bleibt ein zahnloser Papiertiger. Ebenfalls richtig ist: Die Abschaffung der Zwangsverrentung von Langzeitarbeitslosen und die Stärkung des Freibetrags in der Grundsicherung; Punkte, die das BSW ausdrücklich unterstützt.

Sachsen ist ein Bundesland mit einer der ältesten Bevölkerungen Deutschlands und der Rentenanteil steigt kontinuierlich. Eine verlässliche gesetzliche Rente ist hier kein sozialpolitisches Randthema, sondern wirtschaftliche Grundlage ganzer Regionen.

Ronny Kupke zieht Bilanz: „Die Kommission bleibt ein klares Nein zu weiteren Rentenalteranhebungen schuldig. Fernerhin fehlt ein Konzept, das ostdeutsche Erwerbsbiografien mit gebrochenen Verläufen ausdrücklich berücksichtigt, eine armutsfeste Mindestrente ohne Privatvorsorge-Bedingung vorsieht und eine Finanzierungsreform entwirft, die auf echter Verbreiterung der Beitragsbasis beruht und nicht auf Kapitalmarktspekulation.“

Wir fordern:

1. Kein höheres Renteneintrittsalter! Nicht auf 67,5, nicht darüber hinaus. Der Riegel muss gesetzlich verankert werden.

2. Eine ECHTE Erwerbstätigenversicherung nach österreichischem Vorbild! Alle zahlen ein, alle profitieren, ohne Hintertüren für Privilegierte.

3. Armutsfestes Rentenniveau ohne Privatvorsorge-Bedingung! Wer 45 Jahre gearbeitet hat, darf nicht auf Grundsicherung angewiesen sein.

4. Keine Kapitalmarktkomponente in der gesetzlichen Rentenversicherung! Verlässlichkeit geht vor Risiko und Renditeversprechen.

5. Endlich eine Anerkennung ostdeutscher Erwerbsbiografien!

Ronny Kupke abschließend: „Wer durch die ostdeutschen Umbrüche der 1990er Jahre Lücken im Lebenslauf hat, darf dafür nicht im Alter bestraft werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Empfehlungen der Rentenkommission nicht ungeprüft in Gesetze zu gießen. Der Auftrag ist klar: Altersarmut verhindern, das Rentenniveau sichern und die gesetzliche Rentenversicherung strukturell stärken. Bislang werden die 33 Empfehlungen in ihrer jetzigen Form dem nicht gerecht.“