Endlich konkrete Hilfe: Landtag beschließt Anerkennung von Rechenschwäche – Erfolg für Initiative des BSW
Mit dem heutigen Beschluss im Sächsischen Landtag wird ein zentrales Anliegen der BSW-Fraktion endgültig Realität: Besondere Schwierigkeiten beim Rechnen werden künftig als Teilleistungsschwäche anerkannt. Ein entsprechend geänderter Antrag des BSW fand mit überwältigender Mehrheit Zustimmung. Damit gibt es nach jahrzehntelanger Unsicherheit endlich ab dem kommenden Schuljahr verbindliche und rechtssichere Hilfe für betroffene Schülerinnen und Schüler.
„Aus der Opposition heraus ist es uns gelungen eine Mehrheit für echte Verbesserungen zu organisieren“, erklärt Lars Wurzler, bildungspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag. „Dass wir als neue Fraktion das in so kurzer Zeit erreicht haben, zeigt: Sachorientierte Politik und gute Überzeugungsarbeit können wirken.“
Der Beschluss geht dabei deutlich über eine reine Anerkennung hinaus. Er umfasst unter anderem Ansätze in der frühkindlichen Förderung, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie eine wissenschaftliche Begleitung. „Dieses Gesamtpaket ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Chancengleichheit im Bildungssystem“, so Wurzler. „Kein Kind darf wegen einer Teilleistungsschwäche auf der Strecke bleiben.“
Besonders wichtig sei, dass die Maßnahmen nicht auf unbestimmte Zeit vertagt werden: Der Einstieg beginnt bereits ab dem Schuljahr 2026/27 zunächst in den Klassen 1 bis 3. „Das ist ein Anfang, aber ein entscheidender“, betont Wurzler.
Das BSW kündigte an, die Umsetzung in den kommenden Monaten und Jahren aufmerksam zu begleiten. Entscheidend sei nun, dass die Schulen die nötige personelle und fachliche Unterstützung erhalten. „Die Anerkennung von Rechenschwäche darf kein symbolischer Akt bleiben – sie muss im Klassenzimmer ankommen. Besonderes Augenmerk muss zudem auch auf höhere Klassenstufen gelegt werden“, so Wurzler abschließend.


