Die Diskussion um die Entkriminalisierung des sogenannten Schwarzfahrens darf nicht ideologisch geführt werden. Für uns als BSW gilt klar: Schwarzfahren ist und bleibt Unrecht – es ist das Erschleichen einer Leistung, für die andere bezahlen.

Gleichzeitig ist ebenso klar: Ein funktionierender Rechtsstaat muss verhältnismäßig handeln. Jährlich rund 150.000 Strafverfahren wegen solcher Bagatellen binden erhebliche Kapazitäten bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten. Diese Ressourcen fehlen dort, wo es um echte Kriminalität und die Sicherheit der Menschen geht.

Es ist weder sinnvoll noch gerecht, Menschen wegen Zahlungsunfähigkeit mit dem Strafrecht zu verfolgen oder im Extremfall sogar in Haft zu bringen. Das widerspricht dem Grundsatz, dass das Strafrecht immer nur das letzte Mittel sein darf.

Deshalb unterstützen wir eine Entkriminalisierung – ausdrücklich nicht aus der Logik heraus, dass der öffentliche Nahverkehr kostenlos sein müsse, sondern aus Gründen der Vernunft, der Verhältnismäßigkeit und eines starken, handlungsfähigen Rechtsstaats.

Entscheidend ist dabei: Die zivilrechtlichen Konsequenzen müssen bestehen bleiben. Wer ohne Ticket fährt, muss weiterhin zur Verantwortung gezogen werden – etwa durch das erhöhte Beförderungsentgelt. Die Reform darf Zahlungsunfähigkeit schützen, aber keine Zahlungsunwilligkeit legitimieren.

Zugleich warnen wir davor, durch eine bloße Umwandlung in eine Ordnungswidrigkeit neue bürokratische Strukturen aufzubauen. Eine Reform muss die Justiz tatsächlich entlasten – und nicht nur Zuständigkeiten verlagern.

Flankierend braucht es sozialpolitische Lösungen. Wer sich Mobilität dauerhaft nicht leisten kann, muss durch bezahlbare Angebote wie Sozialtickets unterstützt werden – nicht durch das Strafrecht.

Unser Maßstab ist klar:Ein starker Rechtsstaat bestraft nicht möglichst viel, sondern handelt klug, verhältnismäßig und gerecht.