Die Anordnung des erneuten Haftantritts der Ärztin Bianca Witzschel innerhalb der nächsten Tage steht in eklatantem Widerspruch zu den öffentlichen Aussagen der Bundesgesundheitsministerin, wonach es in Deutschland keine Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten wegen ihrer Entscheidungen in der Corona-Zeit gegeben habe.

Bianca Witzschel wurde zu zwei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und saß bereits 476 Tage in Untersuchungshaft. Das Urteil wurde am 19. September 2025 bestätigt. Nun drohen ihr weitere rund 500 Tage Haft – wegen ärztlicher Bescheinigungen zu Maskenpflicht, Impfunfähigkeit und PCR-Tests, die im Rahmen eigenverantwortlicher therapeutischer Entscheidungen ausgestellt wurden.

Nach den vorliegenden Informationen gingen diesen Bescheinigungen jeweils körperliche Untersuchungen, ausführliche Anamnesen und eine ärztliche Dokumentation voraus. In vergleichbaren Fällen führten identische Sachverhalte zu Freisprüchen. Dennoch wurde Bianca Witzschel strafrechtlich verfolgt – mit gravierenden Konsequenzen: Verlust von Praxis und Wohnung, Entzug der Approbation, Wegfall von Krankenversicherung und Bankkonto sowie vollständige wirtschaftliche und soziale Existenzvernichtung.

Der Zeitpunkt ist politisch brisant. Weniger als zwei Wochen nach der öffentlichen Erklärung der Bundesgesundheitsministerin, es habe keine Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten gegeben, muss Bianca Witzschel erneut ins Gefängnis. Diese Realität widerspricht der Darstellung der Bundesregierung eindeutig.

„Wer heute noch behauptet, es habe keine Verfolgung von Ärztinnen und Ärzten in der Corona-Zeit gegeben, verschließt die Augen vor der Realität. Der Fall Bianca Witzschel zeigt exemplarisch, dass hier nicht Fehlverhalten sanktioniert, sondern ärztliche Therapiefreiheit kriminalisiert wurde. Das ist rechtsstaatlich hochproblematisch und politisch nicht länger hinnehmbar“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses im Sächsischen Landtag.

Der Fall berührt den Kern der verfassungsrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit. Wenn Ärztinnen und Ärzte für individuelle medizinische Entscheidungen kriminalisiert werden, wird nicht nur ihre berufliche Verantwortung untergraben, sondern auch das Vertrauen der Patientinnen und Patienten in den Rechtsstaat beschädigt.

Bianca Witzschel ist kein Einzelfall. Bundesweit sind über 1.000 Ärztinnen und Ärzte sowie tausende Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit ärztlichen Bescheinigungen angezeigt oder verurteilt worden. „Als Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses sehe ich hierin einen zentralen Aufklärungsauftrag: Umfang, Maßstab und Folgen dieser Strafverfolgung müssen transparent aufgearbeitet werden, so Hentschel-Thöricht..

Es braucht eine ehrliche politische Bewertung, eine rechtliche Neubewertung der damaligen Praxis und eine Rehabilitierung der Betroffenen. Der Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht durch Härte, sondern durch Gerechtigkeit.