Der Freispruch für den Tauchaer Feuerwehrmann Ray Lange durch das Amtsgericht Eilenburg ist eine gute Nachricht für die Feuerwehren in Sachsen. Das Gericht stellte fest, dass die zugrundeliegende Geschwindigkeitsbegrenzung rechtlich fehlerhaft angeordnet war und der Feuerwehrmann im Rahmen einer Einsatzfahrt berechtigt Sonderrechte in Anspruch genommen hatte.

Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Sprecher für Brandschutz, Rettungsdienst sowie Bevölkerungs- und Katastrophenschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag:

„Der Fall zeigt, wie schnell ehrenamtliche Einsatzkräfte zwischen ihren gesetzlichen Pflichten und bürokratischen Hürden aufgerieben werden können. Wer mitten in der Nacht oder während der Arbeit alles stehen und liegen lässt, um anderen Menschen zu helfen, verdient den Rückhalt von Behörden und Politik – nicht unsägliche Rechtsstreitigkeiten.“

Besonders problematisch ist aus Sicht des BSW, dass ein ehrenamtlicher Feuerwehrmann nach mehr als drei Jahrzehnten Dienst für die Allgemeinheit überhaupt gezwungen war, vor Gericht um sein Recht zu kämpfen. Der Fall hatte weit über Taucha hinaus für Verunsicherung innerhalb der Feuerwehren gesorgt. Mehrere Kameraden hatten aus Protest ihren Dienst beendet.

„Natürlich gelten auch für Einsatzkräfte die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Verkehrssicherheit. Gleichzeitig müssen Behörden die besonderen Bedingungen von Einsatzfahrten berücksichtigen. Wenn Feuerwehrleute bei jeder Alarmfahrt befürchten müssen, später persönlich belangt zu werden, gefährdet das langfristig die Einsatzbereitschaft des Ehrenamtes“, so Hentschel-Thöricht.

Das BSW fordert deshalb eine Überprüfung der bestehenden Verwaltungs- und Bußgeldpraxis gegenüber Einsatzkräften. Ziel muss es sein, Rechtssicherheit für Feuerwehrangehörige zu schaffen und unnötige Verfahren zu vermeiden.

„Sachsen ist auf mehr als 50.000 ehrenamtliche Feuerwehrangehörige angewiesen. Dieses Engagement darf nicht durch Misstrauen, überzogene Bürokratie oder fragwürdige Verwaltungsentscheidungen untergraben werden. Sicherheit darf nicht am Geld scheitern – und auch nicht an Behördenfehlern“, so Hentschel-Thöricht.