Freistaat Sachsen bleibt Kommunen 55 Millionen Euro schuldig
Über 55 Millionen Euro an ausstehenden Kostenerstattungen für die Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) schuldet der Freistaat Sachsen derzeit den Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese Summe (Stand 14.11.2025) hat die Staatsregierung auf Anfrage bestätigt. Jens Hentschel-Thöricht (BSW), Mitglied des Sächsischen Landtags, zeigt sich empört: „Die Kommunen haben ihre Pflicht erfüllt und junge Geflüchtete versorgt – doch der Freistaat bleibt die Erstattung schuldig. Sachsen ist hier der Schuldner gegenüber den Kommunen!“
Land wälzt Verantwortung auf Kommunen ab
Hentschel-Thöricht kritisiert, dass der Freistaat seine gesetzliche Verpflichtung zur Finanzierung der umA-Betreuung auf die Kommunen abwälzt. Anstatt die Kosten zügig zu erstatten, müssten Landkreise und kreisfreie Städte die Unterbringung und Betreuung unbegleiteter Minderjähriger aus eigenen Mitteln vorfinanzieren. Dies wäre eigentlich Aufgabe des Landes, betont der Abgeordnete.
„Es kann nicht sein, dass Sachsens Kommunen als unfreiwillige Kreditgeber für den Freistaat herhalten müssen“, schimpft Hentschel-Thöricht. „Die Landkreise und Städte mussten Millionen aus ihrem Haushalt vorstrecken, weil der Freistaat seine Rechnungen teils seit Jahren nicht bezahlt. Damit lässt das Land die Kommunen im Regen stehen und verletzt seine Fürsorgepflicht gegenüber den jungen Geflüchteten und den kommunalen Kassen!“
Kassenkredite durch Landes-Verzug – Zinslasten belasten Kommunen
Durch die Verzögerungen des Landes gerieten viele Kommunen finanziell unter Druck. In einigen Fällen mussten Landkreise bis zu zwei Jahre auf die Erstattung ihrer Ausgaben warten. Diese Praxis zwingt die Kommunen regelrecht, Kassenkredite aufzunehmen, um ihre Liquidität zu sichern. Die kurzfristigen Kredite bedeuten zusätzliche Zinslasten, die die finanzielle Lage vor Ort weiter verschärfen und den kommunalen Handlungsspielraum einengen.
Hentschel-Thöricht nennt dieses Vorgehen unverantwortlich: „Das ist ein finanzpolitischer Skandal. Der Freistaat treibt seine Kommunen in die Schulden, weil er seine Zahlungsverpflichtungen verschleppt. Jede zusätzliche Zinszahlung der Landkreise ist die direkte Folge eines Landesversagens – Geld, das in Schulen, Straßen oder sozialen Projekten vor Ort fehlt!“
Politischer Affront gegen kommunale Verantwortungsträger
Der BSW-Abgeordnete wertet die anhaltenden Zahlungsrückstände nicht nur als haushaltswirtschaftliches Problem, sondern auch als politischen Affront gegen die Verantwortlichen in den Rathäusern und Landratsämtern. „Die Staatsregierung missachtet die kommunalen Verantwortungsträger, wenn sie deren berechtigte Forderungen so lange liegen lässt“, sagt Hentschel-Thöricht. „Landräte und Bürgermeister, die vor Ort die Versorgung unbegleiteter Minderjähriger stemmen, werden vom Freistaat eiskalt im Stich gelassen. Das ist Respektlosigkeit in höchstem Maße.“
Schlussfolgerung: Land muss Schulden sofort begleichen
Jens Hentschel-Thöricht fordert die Staatsregierung zum sofortigen Handeln auf. Die ausstehenden über 55 Millionen Euro müssten umgehend an die Kommunen ausgezahlt werden, um die kommunalen Haushalte zu entlasten. Zudem müsse Sozialministerin Petra Köpping sicherstellen, dass künftige Erstattungen nach §§ 42, 42a SGB VIII ohne Verzögerung erfolgen und keine neuen Schuldenberge mehr bei den Kommunen entstehen. „Die Kommunen dürfen nicht länger als Bank für den Freistaat missbraucht werden“, so Hentschel-Thöricht abschließend. „Sachsen muss seine offenen Rechnungen jetzt begleichen und den Städten und Landkreisen endlich den Respekt erweisen, den sie verdienen.“


