Aktuell
Gesetzentwurf: Sachsenfonds für alle – BSW fordert Absenkung der Mindestinvestitionsgrenze auf 50.000 Euro
Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Gesetzentwurf (Drucksache 8/5019) eingebracht, der die Mindestinvestitionsgrenze im Sachsenfonds von derzeit 250.000 Euro auf einheitlich 50.000 Euro absenken soll. Ziel ist es, auch kleinen und strukturschwachen Kommunen den Zugang zu dringend benötigten Investitionsmitteln zu ermöglichen.
Das Instrument des Sachsenfonds hatte große Erwartungen geweckt, weil es Kommunen stärken und die Investition in Zukunftsprojekte ermöglichen sollte.
Jedoch: Der Zwickauer Landtagsabgeordnete und kommunalpolitische Sprecher der BSW-Fraktion Bernd Rudolph betonte in seiner Einbringungsrede in der Plenarsitzung vom 5.2.2026, dass die aktuelle Schwelle „für viele Gemeinden schlicht nicht erreichbar“ sei. Zahlreiche notwendige Projekte – etwa im Brand- und Katastrophenschutz, bei der Barrierefreiheit oder der energetischen Sanierung kommunaler Gebäude – lägen regelmäßig unterhalb der 250.000‑Euro‑Grenze und seien damit bislang nicht förderfähig. Die Investitionsschwelle schließt strukturschwache Regionen systematisch aus.
„Der Sachsenfonds darf kein Fonds für die Großen bleiben. Wenn eine Kommune eine veraltete Heizung in einem öffentlichen Gebäude austauschen oder ein kleines Objekt energetisch ertüchtigen will, kostet das schnell 50.000 bis 150.000 Euro. Genau solche Projekte fallen heute durchs Raster, obwohl sie Kosten sparen, das Klima schützen und die Daseinsvorsorge stärken“, so Rudolph.
Die BSW-Fraktion verweist zudem auf die Anhörungen der Enquetekommission „Stärkung der Kommunalfinanzen“, in denen zahlreiche Sachverständige die Mindestinvestitionsgrenze als zu hoch kritisiert und eine Absenkung gefordert hatten. Die vorgeschlagene Reform greift diese Empfehlungen auf und setzt sie praxisnah um: Eine niedrigere Schwelle von 50.000 Euro ist für kleine Kommunen auch dann erreichbar, wenn sie nur geringe Eigenmittel haben. Viele Gemeinden arbeiten seit Jahren mit Förderprogrammen, die genau in dieser Größenordnung beginnen. Andere Bundesländer haben deutlich niedrigere Mindestbeträge als Sachsen (zwischen 10.000 und 100.000 Euro), Sachsen bewegt sich bislang am oberen Ende.
Außer der Absenkung der Mindestgrenze fordert die BSW-Fraktion ebenfalls:
- eine Flexibilitätsklausel für dringliche Maßnahmen,
- interkommunale Projektpools,
- sowie vereinfachte Verfahren für strukturschwache Regionen.
Rudolph: „Wir wollen, dass der Sachsenfonds endlich überall im Land ankommt. Eine Mindestgrenze von 50.000 Euro ist realistisch, gerecht und wirksam. Sie ermöglicht Investitionen, die Menschen unmittelbar zugutekommen – und sie stärkt das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates.“ Der Sachsenfonds soll nicht zu einem Kleinstmaßnahmenfonds werden, daher ist ein Mindestvolumen sinnvoll – aber es muss angemessen sein.
Der Antrag wird nun im zuständigen Ausschuss weiter beraten.

