Gesundheitsprävention und psychologische Betreuung der Polizei bleiben Stückwerk
Die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage zur Gesundheitsprävention, Supervision sowie medizinisch-psychologischen Versorgung in den Polizeidirektionen Sachsens (Drs. 8/4842) zeigt deutlicher als gewollt: Die Fürsorge für die psychische und körperliche Gesundheit der Polizistinnen und Polizisten ist im Freistaat weder systematisch noch flächendeckend gewährleistet.
Zwar listet das Innenministerium zahlreiche Präventionstage auf, doch deren Umfang und Verteilung schwanken erheblich zwischen den Polizeidirektionen. Während einzelne Direktionen regelmäßig Angebote durchführen, bleiben andere deutlich zurück. Ein landesweit einheitliches, verbindliches Konzept ist nicht erkennbar.
„Gesundheitsprävention darf kein Zufallsprodukt sein, das vom jeweiligen Standort oder Engagement Einzelner abhängt. Wer seine Polizei ernst nimmt, sorgt für verlässliche, regelmäßige und vergleichbare Angebote in ganz Sachsen“, erklärt Bernd Rudolph, sicherheitspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag.
Besonders kritisch ist die Situation bei Supervision und Einsatznachsorge. In mehreren Polizeidirektionen finden Supervisionen nur sehr eingeschränkt statt, bei der Bereitschaftspolizei teils gar nicht. Zudem räumt die Staatsregierung ein, dass Supervisionen im Rahmen der Einsatznachsorge statistisch nicht einmal erfasst werden.
Jens Hentschel-Thöricht (BSW), Mitglied des Sächsischen Landtages, ergänzt: „Wenn belastende Einsätze zunehmen, aber niemand systematisch erfasst, ob und wie Supervision stattfindet, ist das fahrlässig. Psychische Gesundheit ist keine Nebensache, sondern Voraussetzung für Einsatzfähigkeit und innere Sicherheit.“
Auch beim medizinisch-psychologischen Personal bleibt die Lage angespannt. Zwar ist aktuell nur eine Stelle für Polizeiärztinnen oder -ärzte unbesetzt, doch schon diese Lücke kann bei steigenden Belastungen spürbare Folgen haben. Prävention, Betreuung und Nachsorge müssen zusammengedacht werden – nicht isoliert verwaltet.
Aus diesen Gründen fordern beide BSW-Landtagsabgeordnete:
- Landesweit verbindliches Konzept für Gesundheitsprävention und Supervision
- Regelmäßige, verpflichtende Supervisionsangebote in allen Polizeidirektionen so wie auch im Koalitionsvertrag der Minderheitsregierung niedergeschrieben
- Vollständige statistische Erfassung von Einsatznachsorge und Supervision
- Stärkung des medizinisch-psychologischen Dienstes der Polizei
„Wer von seinen Beamtinnen und Beamten Resilienz erwartet, muss selbst Verantwortung übernehmen. Gute Worte reichen nicht – es braucht Strukturen, Personal und Verlässlichkeit“, so Rudolph und Hentschel-Thöricht abschließend.

