Der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, Bernd Rudolph, sieht in einem aktuellen Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen bemerkenswerte Parallelen zur Position des BSW beim neuen Polizeivollzugsdienstgesetz.

„Die Grünen im Bundestag stellen ausdrücklich fest, dass die Polizei angesichts von Digitalisierung, internationaler Vernetzung und moderner Kriminalität zeitgemäße technische Ermittlungsinstrumente benötigt. Genau von dieser Ausgangslage sind auch wir ausgegangen“, erklärt Rudolph.

Ebenso betone der Antrag die Bedeutung rechtsstaatlicher Sicherungen, der informationellen Selbstbestimmung und der digitalen Souveränität. Besonders bemerkenswert sei die Forderung, den Einsatz von Palantir rechtssicher auszuschließen.

„Genau dafür haben wir uns in Sachsen eingesetzt. Auf unsere Initiative hat der Innenausschuss einen Antrag beschlossen, mit dem der Freistaat auf Software von Palantir verzichten soll. Auch die gesetzlich verankerten Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und den Ausschluss von Black-Box-Systemen verfolgen dasselbe Ziel: moderne Technik nur unter rechtsstaatlichen Bedingungen einzusetzen.“

Rudolph sieht deshalb Erklärungsbedarf bei den Grünen in Sachsen: „Während die Bundestagsfraktion moderne technische Ermittlungsinstrumente ausdrücklich für erforderlich hält und deren Einsatz rechtsstaatlich ausgestalten will, lehnen die sächsischen Grünen wesentliche neue Befugnisse – insbesondere zur automatisierten Datenanalyse – grundsätzlich ab. Diese unterschiedliche Schwerpunktsetzung sollte gegenüber den Bürgern erklärt werden.“

Für das BSW bleibt der Maßstab unverändert: „Ein moderner Rechtsstaat braucht eine handlungsfähige Polizei ebenso wie wirksame Grenzen staatlicher Eingriffe. Genau diese Balance haben wir in den Verhandlungen zum Polizeigesetz durchgesetzt.“