Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Antrag eingebracht, mit dem die Staatsregierung aufgefordert wird, auf die Anschaffung und den Einsatz von Produkten des US-Unternehmens Palantir Technologies für polizeiliche Analysezwecke zu verzichten. Darüber hinaus soll auch auf vorbereitende Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen oder Marktanalysen verzichtet werden, die auf einen Einsatz der Palantir-Software ausgerichtet sind.

Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph:

„Die Polizei braucht leistungsfähige Analyseinstrumente, um schwere und schwerste Straftaten wirksam bekämpfen zu können. Moderne Technik darf aber nicht dazu führen, dass Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Grundrechtsschutz auf der Strecke bleiben. Gerade bei hochkomplexen Analyse- und KI-Systemen müssen wir sicherstellen, dass staatliches Handeln jederzeit kontrollierbar und überprüfbar bleibt. Wo dies strukturell nicht gewährleistet werden kann, ist ein Einsatz aus unserer Sicht nicht vertretbar.“

Rudolph verweist darauf, dass beim Einsatz von Analyseplattformen nicht nur Fragen der Kriminalitätsbekämpfung, sondern auch Fragen der digitalen Souveränität berührt werden:

„Sicherheitsbehörden dürfen sich nicht in eine dauerhafte technische Abhängigkeit von einzelnen außereuropäischen Anbietern begeben. Wer staatliche Kernaufgaben wahrnimmt, muss die eingesetzten Systeme verstehen, kontrollieren und notfalls auch weiterentwickeln können. Gerade im Bereich der inneren Sicherheit sind Transparenz und digitale Souveränität keine Nebensache, sondern eine Grundvoraussetzung. Polizeiliche Daten dürfen zudem nicht in die Hände von Unternehmen geraten, die aus unserer Sicht eine zweifelhafte politische Agenda verfolgen.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Jens Hentschel-Thöricht, ergänzt:

„Unser Antrag richtet sich ausdrücklich nicht gegen moderne Technik oder digitale Unterstützung der Polizeiarbeit. Im Gegenteil: Sicherheit darf nicht am technischen Rückstand scheitern. Aber moderne Polizeiarbeit braucht rechtsstaatliche Leitplanken. Gerade bei KI-gestützten Analyseplattformen dürfen Grundrechtsschutz, Transparenz und parlamentarische Kontrolle nicht hinter wirtschaftlichen oder technischen Interessen zurückstehen.“

Hentschel-Thöricht weiter:

„Die aktuellen Beratungen zum Polizeivollzugsdienstgesetz zeigen deutlich, wie sensibel der Einsatz moderner Analysesoftware ist. Deshalb braucht es klare Grenzen und nachvollziehbare Standards. Der Staat darf sich bei der inneren Sicherheit nicht von Blackbox-Systemen abhängig machen.“

Die BSW-Fraktion betont, dass leistungsfähige Analysefähigkeiten für die Polizeiarbeit weiterhin notwendig sind. Ziel müsse jedoch sein, Lösungen einzusetzen und weiterzuentwickeln, die sowohl den sicherheitspolitischen Anforderungen als auch den Anforderungen des Grundrechtsschutzes, der demokratischen Kontrolle und der digitalen Souveränität gerecht werden.