Zur Entscheidung des Europäischen Parlaments, die befristete Ausnahmeregelung für die freiwillige Erkennung von Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs und sogenanntem Grooming durch Kommunikationsdienste (sogenannte Chat-Kontrolle) zu verlängern, erklärt der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag Bernd Rudolph: „Der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch ist eine zentrale Aufgabe des Staates. Gerade deshalb muss der Rechtsstaat seine Verantwortung selbst wahrnehmen und darf sie nicht auf private Unternehmen übertragen.“

Die nun verlängerte Übergangsregelung erlaubt es Anbietern von Kommunikationsdiensten weiterhin, Inhalte ihrer Nutzer freiwillig automatisiert zu überprüfen und Verdachtsfälle an Behörden zu melden. Unabhängig von der Diskussion über eine dauerhafte europäische Regelung wirft bereits dieses Modell grundlegende rechtsstaatliche Fragen auf.

„Wenn private Unternehmen darüber entscheiden, welche private Kommunikation überprüft und an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet wird, übernehmen sie faktisch Aufgaben, die bislang staatlichen Stellen vorbehalten waren. Ein Eingriff in die Vertraulichkeit privater Kommunikation darf nicht von den Geschäftsmodellen oder technischen Systemen internationaler Digitalkonzerne abhängen.“

Rudolph verweist darauf, dass staatliche Eingriffe in Grundrechte strengen rechtsstaatlichen Anforderungen unterliegen. Richtervorbehalte, Verhältnismäßigkeit, Dokumentationspflichten und gerichtlicher Rechtsschutz dienten dem Schutz der Bürger. Diese Sicherungen dürften nicht dadurch umgangen werden, dass die erste Bewertung privater Kommunikation auf Unternehmen oder algorithmische Systeme verlagert werde.

„Wer automatisierte Erkennungssysteme einsetzt, muss deren Funktionsweise transparent und nachvollziehbar machen. Intransparente Black-Box-Systeme dürfen weder im Polizeirecht noch bei der Überwachung privater Kommunikation zur Grundlage staatlichen Handelns werden.“

Der BSW-Politiker betont zugleich, dass der entschlossene Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch selbstverständlich notwendig sei. Dieser dürfe jedoch nicht zu einer schleichenden Aushöhlung rechtsstaatlicher Grundsätze führen.

„Ein freiheitlicher Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass er auch im Kampf gegen schwerste Straftaten seine eigenen Prinzipien wahrt. Sicherheit und Freiheit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wer in Grundrechte eingreift, muss dies auf einer klaren gesetzlichen Grundlage, unter staatlicher Verantwortung und wirksamer richterlicher Kontrolle tun – nicht durch die Auslagerung hoheitlicher Aufgaben an private Unternehmen.“