Der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion Bernd Rudolph spricht sich klar für eine gezielte Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch aus. Angesichts steigender Fallzahlen in Sachsen und der oft fehlenden digitalen Spuren bei Ermittlungen ist eine rechtssichere und datenschutzkonforme Lösung dringend geboten.

„Sachsen gehört zu den Bundesländern mit besonders hoher Belastung durch sexuellen Kindesmissbrauch. Unsere Ermittlungsbehörden brauchen endlich die Werkzeuge, um Täter effektiv zu identifizieren und Kinder zu schützen“, so Rudolph. „Die IP-Adresse ist oft die einzige Spur im Netz – ohne sie bleiben viele Taten unaufgeklärt.“

Dabei betont der Landtagsabgeordnete ausdrücklich, dass Datenschutz und Privatsphäre nicht zur Disposition stehen. Die geplante IP-Speicherung soll ausschließlich bei konkretem Verdacht und unter richterlicher Kontrolle erfolgen. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung lehnt er ab.

„Wir brauchen keine flächendeckende Überwachung, sondern gezielte Maßnahmen im Rahmen der geltenden Rechtslage“, erklärt der Fachpolitiker. „Der Europäische Gerichtshof hat klar bestätigt, dass die gezielte Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerer Straftaten zulässig ist. Genau diesen Weg sollten wir in Sachsen mit Nachdruck unterstützen.“

Der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion fordert die sächsische Landesregierung auf, sich aktiv in die Bundesdebatte einzubringen und über den Bundesrat eine klare Position zu beziehen. „Kinderschutz ist kein Randthema – es ist eine zentrale Aufgabe unserer Gesellschaft. Sachsen muss hier Vorreiter sein.“