Kleingärten in Sachsen: Augenmaß statt Gießkanne
Kleingärten sind für Sachsen weit mehr als Freizeitgrundstücke. Sie sind Teil der sächsischen und ostdeutschen Alltagskultur, Orte der Gemeinschaft, der Selbstversorgung und des ehrenamtlichen Engagements. Das BSW setzt sich deshalb für verlässliche Rahmenbedingungen und eine Förderung ein, die tatsächlich bei den Kleingartenvereinen ankommt.
„Sachsen ist Kleingartenland. Rund 180.000 Kleingärten in mehr als 3400 Vereinen zeigen, welche Bedeutung diese Kultur für unser Land hat“, erklärt Lutz Richter, BSW-Abgeordneter im Sächsischen Landtag.
Gerade in Sachsen und Ostdeutschland haben Kleingärten eine besondere Geschichte. Für viele Menschen gehören der Garten der Eltern oder Großeltern, selbst angebautes Obst und Gemüse, gemeinsame Arbeit und das Vereinsleben zur eigenen Biografie. Diese gewachsene Kultur muss erhalten und zugleich zukunftsfähig gemacht werden.
„Wir brauchen keine Politik nach dem Prinzip: noch ein Fonds, noch ein Programm, noch ein Gremium. Wir brauchen Augenmaß statt Gießkanne“, so Richter.
Das BSW hat deshalb einen Änderungsantrag zum Kleingartenwesen eingebracht. Im Mittelpunkt steht die Frage, warum vorhandene Fördermöglichkeiten teilweise nicht bei den Vereinen ankommen. Bestehende Programme – unter anderem in den Bereichen Stadtgrün, Lärmschutz, Klimaanpassung und Biodiversität – sollen darauf überprüft werden, wie sie für Kleingartenvereine einfacher zugänglich gemacht und Förderhindernisse beseitigt werden können.
„Bevor wir neue Förderprogramme und zusätzliche Haushaltsmittel fordern, müssen wir doch zunächst wissen: Was haben wir bereits? Warum wird es nicht ausreichend genutzt? Und was müssen wir ändern, damit die Unterstützung bei den Vereinen ankommt?“, erklärt Richter.
Das gilt insbesondere angesichts des unterschiedlichen Bedarfs in den sächsischen Regionen. Die Kleingartenvereine in den Großstädten stehen teilweise vor anderen Herausforderungen als Vereine in den Landkreisen. Auch Leerstand, Rückbaukosten und Sanierungsbedarf unterscheiden sich von Ort zu Ort. Eine pauschale Verteilung von Fördermitteln nach dem Gießkannenprinzip wird diesen Unterschieden nicht gerecht.
„100.000 Euro für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt klingt zunächst nach Unterstützung. Aber Förderung muss sich am tatsächlichen Bedarf orientieren. Dort, wo mehr Rückbau oder Sanierung notwendig ist, muss auch entsprechend mehr ankommen“, so Richter.
Das BSW will deshalb zunächst die bestehenden Instrumente verbessern und Zugangshürden abbauen. „Wir wollen keine Bürokratie produzieren, die am Ende vor allem die ehrenamtlich arbeitenden Vereinsvorstände belastet. Die Menschen in den Kleingartenvereinen leisten bereits jeden Tag einen wichtigen Beitrag für ihre Nachbarschaften und unsere Städte und Gemeinden“, sagt Richter.
Für das BSW steht dabei fest: Die sächsische Kleingartenkultur soll nicht durch immer neue staatliche Strukturen verwaltet, sondern durch vernünftige Rahmenbedingungen unterstützt werden.
„Gute Politik heißt nicht automatisch, immer etwas Neues zu erfinden. Manchmal heißt gute Politik, das Vorhandene so zu gestalten, dass es funktioniert. Förderhindernisse abbauen, Verfahren vereinfachen und den Vereinen konkret helfen – das ist Augenmaß statt Gießkanne.“



